Die Rivalität zwischen den zwei Salzburger Fußballvereinen SV Austria Salzburg und FC Red Bull Salzburg mündete am Dienstag in einen Strafprozess: Ein Austria-Anhänger wollte Bullen-Fans demütigen, indem er drohend Fan-Utensilien abnötigte. Ausgerechnet zwei Frauen wurden Opfer der „Ultras“. Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue.
Der Anhänger des SV Austria Salzburg und Mitglied bei der Fan-Gruppierung „Union Ultra“ gab am Dienstag im Salzburger Landesgericht zu, einer Bullen-Anhängerin Fan-Artikel wie einen Schlauchschal und ein T-Shirt abgenötigt zu haben. Eine Nachbarin, die eingeschritten war, bekam sogar einen Schlag ab.
Zur Nötigung und Körperverletzung zeigte sich der Einheimische geständig: „Ich möchte um Entschuldigung bitten. Ich habe mich in der Euphorie zu dieser Dummheit hinreißen lassen. Ich schäme mich dafür.“ Verteidiger Kurt Jelinek beschrieb das Ganze treffend als „blödes Imponiergehabe“. Ein Raub, wie der Staatsanwalt vorwirft, sei es aber nicht: „Er wollte sich mit dem Schal nicht bereichern.“
Ich hoffe nur, dass sie mich und meine Familie in Ruhe lassen. Ich will mein Leben normal leben.
Das Opfer über seine Angst vor den Austria-Fans
Passiert ist der Vorfall am 2. November 2024: An dem Tag hatten beide Vereine ein Liga-Heimspiel. Nach den Spielen hatte es eine Gruppe von Austria-Fans auf einen Bullen-Anhänger abgesehen, den Ehemann eines Opfers. Offenbar bei der Suche nach ihm sprach der Angeklagte vor einem Wohnhaus die Frau an: „Zieh dein T-Shirt aus, sonst passiert was“, waren seine Worte. Angsterfüllt tat sie dies und übergab die zwei Fan-Utensilien, die der Angeklagte hinter sich warf. „Wie kommt man dazu, einer Frau die Oberbekleidung wegzunehmen?“, wunderte sich die Vorsitzende.
Für beide Opfer hatte der Vorfall Folgen: „Nachts gehe ich nicht mehr aus dem Haus, und sonst nehme ich immer den Pfefferspray mit“, erklärte die Frau schluchzend. Sie und ihre Nachbarin seien seither in psychischer Behandlung. „Ich hoffe nur, dass sie mich und meine Familie in Ruhe lassen. Ich will mein Leben normal leben.“ Der Opfer-Anwalt Stefan Rieder betonte dabei auch: „Beide Frauen haben mit den Sticheleien nichts zu tun gehabt.“
Der Angeklagte versicherte, dass er „auf Abstand zur Szene gehe“ und auch vom Alkohol die Finger lassen wolle. Die Vorsitzende verkündete einen Schuldspruch und 4680 Euro unbedingte Geldstrafe.
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