Von oberster Stelle soll nun entschieden werden, wie es mit der Strafsache rund um jene Chirurgin weitergeht, die ihrer Tochter (12) erlaubt haben soll, bei einer OP den Kopf eines Notfalls-Patienten aufzubohren. Der Fall liegt nämlich seit Kurzem im Justizministerium.
Neuigkeiten gibt es rund um jene Neurochirurgin, deren Tochter (12) bei einer Schädel-OP im Grazer LKH-Uni-Klinikum mitgewirkt haben soll. Insgesamt gibt es in dieser Causa sieben Beschuldigte. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Graz ja einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz geschickt.
Wie Gunter Kirschenhofer, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, nun auf Anfrage bestätigt, wurde der Fall, der von der „Krone“ an die Öffentlichkeit gebracht wurde, nun sogar ans Justizministerium weiterberichtet.
Das ist der Fall, wenn eine mögliche Straftat als berichtspflichtig eingestuft wird. „Hier handelt es sich um eine Strafsache mit besonderem öffentlichem Interesse“, erklärt Kirschenhofer weiter. Wann der Akt wieder zur Oberstaatsanwaltschaft zurückwandert, ist derzeit noch nicht absehbar.
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