Zweierlei Maß?

Streit um Wahl: SPÖ ruft Verfassungsgerichtshof an

Niederösterreich
19.03.2025 05:45

Trotz festgestellter Rechtswidrigkeiten hat die Landeshauptwahlbehörde das Ergebnis der Gemeinderatswahl in Kematen an der Ybbs nicht aufgehoben. Die SPÖ will das vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.

Noch nicht abgehakt ist in Kematen an der Ybbs im Bezirk Amstetten die Gemeinderatswahl vom Jänner. Zumindest für die SPÖ. „Wir sind fassungslos, wir sind schockiert“, fasst Ortsparteivorsitzender Matthias Fischböck die derzeitige Stimmung bei den Sozialdemokraten zusammen. Der Grund: Ihr Einspruch gegen das Wahlergebnis – die ÖVP verlor zwei Mandate an die SPÖ, jetzt steht es im Gemeinderat 12: 9 – wurde von der Landeshauptwahlbehörde abgewiesen. Und das, obwohl tatsächlich Gesetzesverstöße festgestellt worden waren.

Ungereimtheiten bei Wahlkarten
So seien 15 Wahlkarten rechtswidrig ausgestellt worden. Doch das waren offensichtlich zu wenige. Vielmehr hätten zumindest 19 Wahlkartenanträge nicht korrekt behandelt werden müssen, damit eine Mandatsverschiebung möglich gewesen wäre. Da daher durch die Verstöße kein Einfluss auf das Ergebnis gegeben war, wurde der Einspruch der SPÖ verworfen.

Muss auch in Kematen an der Ybbs nochmals gewählt werden? Die Landesbehörde sagt  „Nein“. Die SPÖ will das nicht hinnehmen.   (Bild: P. Huber)
Muss auch in Kematen an der Ybbs nochmals gewählt werden? Die Landesbehörde sagt  „Nein“. Die SPÖ will das nicht hinnehmen.  

„Unkorrektheiten bagatellisiert“
„In anderen Gemeinden hat man die Wahl sehr wohl aufgehoben, weil das Verfahren nicht korrekt war“, hat Fischböck den Eindruck, dass „hier mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde“. Durch die Entscheidung der Landeshauptwahlbehörde werde „eine unkorrekte Vorgehensweise bagatellisiert“, ist Fischböck aufgebracht. Nach Abstimmung mit Rechtsexperten hat sich die örtliche SPÖ daher entschlossen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

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