Der Rechtsstreit um eine höhere Beteiligung der Drehbuchschreiberin Anika Decker an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ ist beendet. Decker zog am Montag vor dem Berliner Kammergericht ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts von 2023 zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.
Das Landgericht hatte Decker im September 2023 grundsätzlich eine deutlich höhere Beteiligung an den Millionenerträgen der Kinohits zugesprochen – aber einen Großteil ihrer Ansprüche als verjährt betrachtet. Mit ihrem Zurückziehen der Berufung ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Süddeutsche Zeitung“ hatten berichtet.
Jahrelanger Kampf vor Gerichten
Drehbuchautorin Decker hatte jahrelang für eine höhere Beteiligung gekämpft. Sie verlangte laut Gericht ursprünglich mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros.
Nach dem Urteil des Landgerichts steht ihr bis 2020 ein Gesamtbetrag von rund 180.000 Euro zu. Auch an späteren Einnahmen ab dem Jahr 2021 hat sie einen geringen Anspruch.
Von den Millionensummen der anfänglichen Kinoauswertung erhält sie aber nichts, weil sie laut dem Urteil von 2023 zu spät geklagt hatte und ihre grundsätzlich vorhandenen Ansprüche verjährten. Decker hatte argumentiert, in der Filmbranche seien solche Klagen Einzelner gegen erfolgreiche Firmen und Produzenten höchst schwierig und könnten Karrieren mindestens gefährden.
„Fairnessparagraf“ im Urheberrecht
Das Landgerichtsurteil stützte sich auf den „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das war aus Sicht des Gerichts in diesem Fall so. „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte später Millionen Besucher.
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