Sie möchten etwas dazuverdienen und einen Nebenjob annehmen? Das grundsätzliche Recht auf Mehrfachbeschäftigung ist gesetzlich geregelt – aber Achtung: Ein unzulässiger Nebenjob kann sogar zu einer Entlassung führen! Julia Lackner, Arbeitsrecht-Expertin der AK Steiermark, weiß, worauf es ankommt.
Vor Antritt einer zweiten Beschäftigung sollte im Vorhinein geklärt werden, ob im bestehenden Dienstverhältnis ein Nebenbeschäftigungsverbot vereinbart wurde.
Das grundsätzliche Recht auf Mehrfachbeschäftigung ist gesetzlich festgelegt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. In dem Fall muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung am besten schriftlich zustimmen.
Ein unzulässiger Nebenjob kann bis hin zu einer berechtigten Entlassung führen.
Generell ist bei Nebenbeschäftigungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen darauf zu achten, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Dabei wird die Arbeitszeit von mehreren Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet.
Darüber hinaus sind bei einer Nebenbeschäftigung auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben zu beachten, da diese bei einem Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden.
Nutzen Sie den AK-Zuverdienstrechner
Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Zuverdienstrechner der Arbeiterkammer verwendet werden: zuverdienst.arbeiterkammer.at
Bei Unklarheiten können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die AK Steiermark wenden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.