Mit 1,1 Promille im Blut und vier Freunden im Auto war Fahrer (20) gegen Baum gekracht. Der Audi überschlug sich mehrmals, der Fahrer und ein weiterer Insasse wurden schwer verletzt. Am Dienstag wurde er dafür am Landesgericht Ried zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Weil sie Hunger hatten, setzten sich fünf junge Erwachsene am 9. September um 2.20 Uhr ins Auto, um in Kematen am Innbach Essen zu besorgen. Das fatale Problem: Alle Insassen waren betrunken, inklusive des heute 20-jährigen Fahrers, der sich am Dienstag am Landesgericht Wels verantworten musste. Denn er war nicht einfach „nur“ mit 1,1 Promille am Steuer erwischt worden.
„Fährt öfter so“
„Er hat kurz vor einer Kurve stark beschleunigt. Dabei habe ich mir nicht viel gedacht, weil er öfters so fährt – doch dann ist alles blitzschnell gegangen“, berichtete eine Zeugin von jener schicksalhaften Fahrt. Durch die Beschleunigung verlor der junge Fahrer die Kontrolle und touchierte einen Baum. Mehrmals überschlug sich der voll besetzte Audi A6 und schlitterte auf der Fahrbahn dahin, bevor er auf dem Dach liegen blieb. „Drei von uns haben sich selbst befreien können“, so die Zeugin weiter.
Alle befreit, nur einer nicht
Einer der Freunde aber nicht: Er war nicht ansprechbar, die fünfte Insassin blieb an seiner Seite. Der Fahrer habe alle noch gefragt, ob es ihnen gut gehe, dann sei er plötzlich weg gewesen, so ein weiterer Zeuge. Wie sich später herausstellte, war der Unfalllenker rund einen Kilometer zu seinem Elternhaus gegangen. Dort hatte er sich ein Messer genommen und – in der Überzeugung, seinen Freund auf dem Gewissen zu haben – sich damit selbst verletzt.
Alle überlebten
Doch er wurde gerettet, kam wie seine vier Passagiere ins Krankenhaus. Alle überlebten, auch der zuvor Bewusstlose. Der hatte die schlimmsten Verletzungen erlitten – Wirbel- und Schädelfraktur, dazu weitere Brüche und Schnittwunden. Auch der Lenker brach sich die Stirnhöhle und das Brustbein.
Mildes Urteil
Vor Gericht war der unbescholtene HTL-Absolvent geständig und zeigte Reue. Er kam mit fünf Monaten bedingter Haft für die fahrlässige Körperverletzung davon, von der unterlassenen Hilfeleistung wurde er freigesprochen. Der Richter mahnte ihn dennoch eindringlich, mit dem Alkohol, und vor allem beim Autofahren zurückzuschrauben: „Es hätte ganz leicht jemand sterben können, dann würde das Urteil ganz anders aussehen. Passen Sie besser auf!“
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