Fortgesetzte Gewalt

„Rote Flecken hatte sie auch nach dem Duschen“

Burgenland
18.03.2025 17:05

Ein Burgenländer (35) soll über Jahre seine Freundin und den kleinen Buben misshandelt haben. Der Mann glaubt zumindest, die Ex nicht gebissen zu haben. Einen Faustschlag ins Gesicht der Frau und Tritte gegen das Schienbein gab er beim Prozess in Eisenstadt zu.

Ob er denn glaube, seine Aggressionen gut im Griff zu haben, wird der wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt von der Richterin nach einer von sechs Verhandlungsstunden gefragt. „Ich glaube schon.“

Liste der Vorwürfe ist vier Jahre lang
Seit 2021 soll der 35-Jährige seine Partnerin in unregelmäßigen Abständen geschlagen, getreten, gewürgt und an den Haaren gerissen haben. Von März 2024 bis Juni passierten die Übergriffe im Zwei-Wochen-Rhythmus.

Zweiter Versuch nach Betretungsverbot
Bereits 2020 war über den Mann nach einer Attacke ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden. Er musste zur Mama ziehen. Aber nur für zwei Wochen, dann kehrte er zurück. „Wir haben uns ausgesprochen und sind übereingekommen, es noch einmal zu versuchen. Es war ja nicht alles schlecht.“

„Wollte einfach meine Ruhe“
Der Burgenländer gibt sich vage: „Stimmt teilweise, wird aber überdimensioniert von der Frau dargestellt. Sie hat immer angefangen, meiner Meinung nach.“ Er habe „nach der Arbeit runterkommen“ wollen und sich gern ein Stunderl auf die Couch gelegt. „Dauernd wollte sie, dass ich im Haushalt etwas mache und mithelfe. Oft bin ich dann in den Keller gegangen und habe ein Bier getrunken.“ Sein Anwalt mutmaßt, dass die Frau die Trennung provozieren wollte. „Sie hat nicht aufgehört, darüber zu reden“, sagt der Mann. „Aber ich wollte einfach meine Ruhe.“

„Leider mit der Faust ins Gesicht geschlagen“
Ihm werden Fotos, auf denen Rötungen am Hals zu sehen sind, vorgelegt: „Ganz ehrlich! So hat sie auch ausgeschaut, wenn sie aus der Dusche rausgekommen ist.“ Und weiter: „Ich glaube nicht, dass ich sie gebissen habe.“ Die Hämatome am Schienbein, hervorgerufen durch Fußtritte? „Kann hinkommen.“ Und jenes am Auge? „Ich habe ihr leider mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Aber nur ein Mal.“

Dem Sohn, heute 3 Jahre jung, soll er im Säuglingsalter erstmals den Mund zugehalten und ihn beschimpft haben. Wie oft der Bub gewürgt wurde, kann nicht eruiert werden. „Ich habe ihn nur ein Mal am Genick gepackt. Mehr nicht.“

„Im Eifer des Gefechts“
Warum er das alles gemacht habe? „Weil ich ein Trottel bin. Aber es war nie absichtlich. Eher im Eifer des Gefechts.“ Ob es ihm denn wenigstens ein bisschen leid täte? „Natürlich. Ist ja alles nicht so einfach.“

Der Spruch des Schöffensenats – 12 Monate bedingt im Zweifel – ist nicht rechtskräftig. Dass jedes Familienmitglied 1500 Euro als pauschales Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, wird akzeptiert. Ebenso nickt der Mann, als ihm ein Anti-Gewalttraining verordnet wird.

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