Am Dienstag mussten sich zwei Hobby-Rapper wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Nötigung am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
Neben Arbeitslosigkeit und einigen Vorstrafen verbindet die beiden Angeklagten die Liebe zur Musik. „Wir sind beide in der Musikszene als Rapper tätig“, so der Zweitangeklagte im Prozess. Ein rauer Umgangston mit gegenseitigen Drohungen in sozialen Medien sei von daher ganz normal. Das sieht das Gericht etwas anders.
Hasspostings im Netz
Ausgangspunkt war ein Post des 24-jährigen Zweitangeklagten auf Instagram, indem er die Freundin des 20-jährigen Erstangeklagten diffamierte. Worauf dieser zum Gegenschlag ausholte und den anderen wissen ließ, dass er ihn, seine Schwester und die Mutter abstechen werde.
In meiner Angst griff ich einfach nach dem Nächstbesten, um meine Familie zu verteidigen. In dem Fall ein Buttermesser.
Einer der Hobby-Rapper vor Gericht
Nach mehreren gegenseitigen Hass-Postings taucht schließlich der 20-Jährige mit einem Messer im Hausgang des Kontrahenten auf. „Wir waren gerade beim Abendessen, als es klingelte. In meiner Angst griff ich einfach nach dem Nächstbesten, um meine Familie zu verteidigen. In dem Fall ein Buttermesser“, so der Bedrohte. Die Sache endet jedoch glimpflich. Nachdem ihm der 24-Jährige mehrmals droht, das Genick zu brechen, sucht der andere dann doch das Weite.
„Wir haben uns ausgesprochen“
Als man sich später am Bahnhof in Lauterach wieder begegnet, versetzt ihm der ältere „Gangsta Rapper“ einige Faustschläge ins Gesicht. Im Prozess sind sich die beiden am Ende wieder grün. „Wir haben uns ausgesprochen. Die Sache ist vom Tisch“, sagen sie.
Als Beweis verzichten beide auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Sogar ein Entschuldigungsschreiben drückt der Erstangeklagte dem Zweitangeklagten in die Hand. Weil die beiden mehrfach vorbestraft sind, verhängt die Richterin über den Erstangeklagten zehn Monate Haft. Dazu kommen noch weitere sechs Monate aus einer ehemals zur Bewährung ausgesetzten Strafe. Weil die Richterin beim Zweitangeklagten von einer Notwehrsituation ausgeht, kommt dieser mit zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung – nichts rechtskräftig – davon.
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