„Dominiert Wettbewerb“

Urteil ebnet Weg für strengere Kontrolle Apples

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19.03.2025 08:35

Apple dominiert nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe den Wettbewerb mit seiner Marktmacht. Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht den Beschluss des Bundeskartellamts von 2023. Damit ist der Weg frei, Apple Verhaltensweisen zu untersagen, die den Wettbewerb einschränken.

Kritisch sieht der BGH vor allem die App-Stores von Apple. Darüber habe der Konzern tiefe Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten wie etwa das Nutzungsverhalten und könne seine eigenen Produkte dementsprechend überarbeiten.

Apple hatte Beschwerde gegen die Einschätzung des deutschen Bundeskartellamts eingelegt, die der BGH nun zurückwies. Auch dem Antrag, vor einem deutschen Urteil den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen, folgte das Gericht nicht. Das Unionsrecht stehe dem Urteil des BGH nicht entgegen, so der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Kirchhoff.

Mehrere Kriterien für Marktdominanz
Für die Feststellung, ob einem Digitalkonzern eine marktübergreifende Bedeutung zukommt, schreibt das deutsche Gesetz mehrere Kriterien vor, die geprüft werden müssen. Dazu gehören unter anderem seine marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, also nicht nur des nationalen Binnenmarktes, aber auch seine Finanzkraft und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Schließlich ist auch sein Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter von Belang.

Kirchhoff betonte in der Urteilsbegründung, dass es nicht bereits eine konkrete Gefährdung des Wettbewerbs geben müsse, um eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen, vielmehr genüge das Gefährdungspotenzial. Die Verfügung gilt für fünf Jahre.

In einem ähnlichen Fall hatte das Gericht eine marktbeherrschende Stellung des Online-Händlers Amazon bejaht. Das Bundeskartellamt stuft auch den US-Software-Hersteller Microsoft als „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein.

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