Die Stallpflicht wegen der Geflügelpest wurde nach vier Monaten nun aufgehoben. Das Risiko der Ansteckung durch Wildvögel sei laut Landesveterinärdirektor Peter Schiefer zwar immer noch grundsätzlich gegeben, bedarf aber zum jetzigen Zeitpunkt keiner tiefgreifenden Maßnahme mehr.
Die Pflicht hatte für Geflügelbetriebe mit einer Größe von mehr als 50 Tieren gegolten. Betroffen waren 28 Gemeinden im Flachgau und die Stadt Salzburg. „Die Stallpflicht war wichtig, um Ausbrüche in Geflügelbetrieben zu verhindern, denn die Geflügelpest ist hoch ansteckend und die aufgetretenen Fälle in Oberösterreich und am Grabensee auf Salzburger Seite einfach zu nahe, um nicht darauf zu reagieren“, erklärt Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.
Symptome der Geflügelpest bei den Tieren sind etwa eine erhöhte Sterblichkeit, Rückgang der Legeleistung, weniger Nahrungsaufnahme oder schwere Atemnot. Sollte derartige Symptome auftreten, sollen Betriebe die Veterinärbehörde informieren.
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