Abfertigung und Urlaub erkämpft: Die Arbeiterkammer Kärnten setzte sich für einen langjährigen Arbeitnehmer ein bzw. durch und konnte 34.500 Euro erkämpfen.
Nach mehr als zwei Jahrzehnten im Dienste eines Kärntner Möbelhauses war der Weg des langjährigen Mitarbeiters im September 2024 zu Ende. Doch trotz der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses stand der Mann vor einem unliebsamen Problem: Der ihm zustehende Abfertigungsbetrag von rund 32.700 Euro blieb aus.
34.500 Euro erkämpft
Auch eine zusätzliche Urlaubswoche, auf die er laut Gesetz Anspruch hatte, wurde ihm verweigert. Doch durch die tatkräftige Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) Kärnten konnte der Arbeitnehmer seine offenen Forderungen einsehen und durchsetzen – insgesamt in Höhe von 34.500 Euro brutto.
Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr haben Beschäftigte Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Dabei müssen nicht alle Dienstjahre im selben Unternehmen absolviert worden sein. Anrechenbar sind maximal fünf Jahre aus Dienstverhältnissen bei anderen Arbeitgebern, maximal vier Jahre aus Zeiten an mittleren oder höheren Schulen, maximal fünf Jahre Hochschulstudienzeit.
Der betroffene Kärntner war seit 2002 im Möbelhaus tätig und fiel unter das Arbeiter-Abfertigungsgesetz Alt. Während einer Beratung bei der AK Kärnten stellte sich heraus, dass das Unternehmen bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses versäumte, dem langjährigen Mitarbeiter die ihm zustehende Abfertigung auszuzahlen.
Anspruch auf zusätzliche Urlaubswoche bereits seit 2022
„Der Mann war bereits von 1995 bis 2000 beim gleichen Arbeitgeber tätig. Laut Gesetz sind diese Jahre mit mindestens fünf Jahren in einem anderen Arbeitsverhältnis anzurechnen. Somit hätte er bereits im April 2022 Anspruch auf die zusätzliche Urlaubswoche gehabt“, so AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Spath.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Die zusätzliche Urlaubswoche haben sich die langgedienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient, diese darf ihnen nicht – etwa durch falsche Berechnungen – verwehrt werden.“
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