Leserdebatte

Durch Gewohnheitsrecht zum Lehrerjob?

Community
19.03.2025 13:41

Im „Krone“-Forum wird täglich eifrig diskutiert und debattiert. In unserer  Rubrik „Leserdebatte“ möchten wir besondere Kommentare hervorheben und die Community um deren Meinung zu einem spannenden Teilaspekt zu bitten. Heute geht es um Urkundenfälschung und Quereinsteiger im Lehrerberuf.

Es sind Szenen wie aus dem deutschen Kinohit „Fack ju Göthe“: Ein 48-jähriger Mann aus Steyr soll 15 Jahre lang an mehreren Schulen in Österreich mit einem gefälschten Diplomzeugnis in den Fächern Deutsch und Sport unterrichtet haben.

Nun spekuliert der Verdächtige vor Gericht wohl auf eine Diversion. Ohne eine Verurteilung stünde ihm seiner Meinung nach die Rückkehr ins Bildungssystem offen. Die Bildungsdirektion schließt hingegen eine Rückkehr in den Lehrberuf aus.

Soll der Lehrer weiter unterrichten dürfen, wenn dieser bei Schülern und Kollegen nicht negativ aufgefallen ist? (Bild: pressmaster – stock.adobe.com)
Soll der Lehrer weiter unterrichten dürfen, wenn dieser bei Schülern und Kollegen nicht negativ aufgefallen ist?

Durch Gewohnheitsrecht zum Lehrerjob?
Auch im „Krone“-Forum löste der Fall des Pseudo-Pädagogen rege Diskussionen aus. Die vorherrschende Meinung: Wer 15 Jahre nicht negativ aufgefallen ist, sei doch bestens für den Job geeignet. Zahlreiche Quereinsteiger würden außerdem mit weitaus schlechteren Vorkenntnissen unterrichten dürfen.

User Beagle liefert uns den Kommentar zur heutigen Leserdebatte: Wenn die gefälschten Urkunden bestätigen sollen, dass der Mann für den Lehrberuf geeignet ist, müsste der Mann durch seine 15-jährige praktische Erfahrung dann nicht erwiesenermaßen die geforderten Kenntnisse für den Lehrerberuf besitzen?

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Leserkommentare
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Beagle
Wenn Urkundenfälschung, durch die niemand geschädigt wurde - er hat ja für sein Gehalt anscheinend auch seine Lehrverpflichtung anstandslos erfüllt - härter bestraft wird als so manche Körperverletzung mit Langzeitfolgen, dann ist da im Justizsystem sichtlich etwas aus dem Lot geraten...
Wenn die gefälschten Urkunden bestätigen sollen, dass der Mann für den Lehrberuf geeignet ist, dann hat seine 15-jährige praktische Ausübung dieser Tätigkeit wohl bewiesen, dass zumindest die Aussage der Dokumente mit seiner Kompetenz übereinstimmt!
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Quereinsteiger: Pragmatismus vs. Gesetzestreue
Die Voraussetzungen für offizielle Quereinsteiger sind relativ hoch: Ein fachlich geeignetes, abgeschlossenes Bachelorstudium, drei Jahre dem Studium naheliegende Berufspraxis, ein Eignungstest sowie einen Hochschullehrgang für Quereinsteiger, der innerhalb von 8 Jahren absolviert werden muss. 

Sind die Anforderungen für den Quereinstieg zu hoch gegriffen? Müssen die geforderten Abschlüsse grundlegend überarbeitet werden, wenn auch Lehrer mit gefälschten Abschlüssen ohne aufzufallen lehren können? Sollte der Urkundenfälscher weiter als Lehrer arbeiten dürfen? Teilen Sie Ihre Meinung zu dem Thema mit uns in den Kommentaren! 

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