Ab Donnerstag verhandelt der Oberste Gerichtshof öffentlich rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. In erster Instanz gab es lange Haftstrafen. Es könnte rasch zu einem Urteil kommen.
Seit Ende 2009 gibt es die Causa Buwog. Nun, bald 16 Jahre später (Rekord in Österreich), kommt es zu einer finalen Entscheidung. Muss Karl-Heinz Grasser ins Gefängnis? Der Oberste Gerichtshof (OGH) befindet öffentlich ab Donnerstag über die Rechtsmittel, die auch die Verteidigung von Grasser gegen das Urteil von 2020 eingebracht hatte. Der OGH soll über die Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen urteilen.
Vier Verhandlungstage sind anberaumt. Außergewöhnlich viel, doch wird angenommen, dass manche Verteidiger die Bühne für ausschweifende Argumentation verwenden werden. Insider jedoch gehen davon aus, dass das Urteil schon am kommenden Freitag fallen könnte. Denn alles, was vorab noch nicht schriftlich als Argument angeführt wurde, würde vom Höchstgericht zurückgewiesen werden.
Dennoch gibt es Hoffnung für die Angeklagten Grasser (erhielt im ersten Abdruck acht Jahre Haft), Walter Meischberger (sieben Jahre) und Peter Hochegger (sechs Jahre).
Möglichkeiten von Bestätigung bis Freispruch
Auch wenn die Generalprokuratur, angesiedelt beim OGH, in ihrem „Croquis“ zur Erkenntnis gelangte, dass das Ersturteil beim zentralen Anklagepunkt „Untreue“ korrekt sei. Es tauchten zuletzt Infos auf, wonach es durchaus noch Unstimmigkeiten innerhalb des höchstrichterlichen Fünfersenats geben könnte. Theoretisch könnte also noch viel passieren. Vom Bestätigen der Urteile (gilt als wahrscheinlich ob der Empfehlung der Generalprokuratur), über Aufheben Teile des Verfahrens (zurück an den Start), Absenken des Strafmaßes bis hin zu einem Freispruch.
Das auffällige Angebot
Begonnen hat es mit der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften, u.a. Buwog, 2003. Hier und bei der Einmietung der Finanz in den „Terminal Tower“ in Linz, seien hohe Provisionszahlungen geflossen. Grasser, sein Trauzeuge Meischberger und der ehemalige Lobbyist Hochegger hätten sich laut Anklage daran bereichert – zum Schaden der Republik.
Bei Buwog sei es zu verdeckten Zahlungen von 9,6 Millionen Euro gekommen. Abgewickelt über Hocheggers Firmenkonstrukt mit Ausgang in Zypern – letztlich seien die Gelder in Liechtenstein gelandet. Besonders auffällig war der Verkauf der Bundeswohnungen um 961 Millionen an ein Konsortium um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte 960 geboten. Hatte Grasser seinen die Immofinanz beratenden Freunden das andere Angebot verraten? Und haben er und die Mitangeklagten letztlich mitgeschnitten bei der Provision? Das Schöffengericht kam zur Ansicht: ja.
Richterin geriet in den Fokus
Richterin Marion Hohenecker geriet in den Fokus. Die Verteidiger Grassers und Meischbergers orteten Befangenheit, zumal ihr Ehemann, ebenfalls Richter, abfällige Grasser-Tweets abgesondert hatte. Ein Einspruch half nichts. Nun die Tage der Entscheidung am OGH.
Übrigens: „Mastermind“ Peter Hochegger (76), der trotz Teilgeständnisses und „Lebensbeichte“ wegen Beitragstäterschaft und Bestechung verurteilt wurde, wird der Veranstaltung am Wiener Schmerlingplatz nicht beiwohnen. Er legte ein ärztliches Attest vor: Wegen schwerem Hüftleiden kann er schmerzbedingt an längeren Sitzungen (Verhandlungen) nicht teilnehmen.
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