Psychisch gestört

Angeklagter hatte Vermieterin geschlagen

Vorarlberg
20.03.2025 10:00

Wegen schwerer Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt musste sich am Mittwoch ein 24-jähriger Flüchtling am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. 

Er ist Kriegsflüchtling, schwer traumatisiert und staatenlos. Als er vor zwei Jahren von einer Oberländerin und ihrem Mann in deren Bauernhaus aufgenommen wird, ist der Bursche froh. Dankbar zeigt er sich jedoch nicht, wie sich später herausstellen sollte. Denn der 24-Jährige leidet laut Gerichtsgutachter Reinhard Haller an einer schweren Persönlichkeitsstörung, geprägt von Wahnvorstellungen, die sich beim Angeklagten in Gewaltausbrüchen niederschlagen. Weswegen dieser auch schon mehrmals ins LKH Rankweil eingeliefert werden musste.

Als bei dem jungen Mann im Sommer vergangenen Jahres wieder mal psychisch alles aus den Fugen gerät, verständigt die Vermieterin die Polizei. Als die Beamten den Mann zu bändigen versuchen, wehrt sich dieser mit Händen und Füßen. Ein Polizist wird verletzt. Zum zweiten Vorfall kommt es im Februar am Bahnhof in Altach. Der Angeklagte ruft in jener Nacht seine Vermieterin an und bittet sie, ihn dort abzuholen. Als die beiden im Auto sitzen, versetzt der 24-Jährige der Frau mehrere Faustschläge ins Gesicht und würgt sie. Die Frau erleidet Prellungen, Schürfwunden und eine blutende Nase.

Besonders dreist: Auf der Fahrt ins Krankenhaus bittet der Peiniger sein Opfer, die Schuld auf ihren Mann zu schieben und diesen für die Verletzungen verantwortlich zu machen. Doch sie weigert sich. Es kommt zur Anzeige. Im Prozess entschuldigt sich der Angeklagte und betont: „Ich habe in meinem Leben viel Schlimmes gesehen. In meinem Kopf ist so viel los.“ Richterin Lisa-Sophia Huter spricht den Mann schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe in Höhe von 12 Monaten. Nach seiner Entlassung wird er angewiesen, sich seiner Vermieterin nicht mehr zu nähern. Außerdem muss er ein Antigewalttraining absolvieren und sich in psychiatrische Behandlung geben.

100 Euro Schmerzensgeld
Dem verletzten Polizisten spricht die Frau Rat 100 Euro zu. Die großmütige Vermieterin verzichtet auf Schmerzensgeld. Nachdem der Delinquent bereits zwei Vorstrafen hat, hält ihm die Frau Rat am Ende der Verhandlung noch eines vor Augen: „Ihre Vorgeschichte ist sehr unschön und rechtfertigt so einiges. Aber das ist noch lange kein Grund, straffällig zu werden.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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