Grande Finale um die Causa Buwog um den ehemaligen Finanzminister. Am ersten Tag am Obersten Gerichtshof nutzten die Verteidiger noch einmal die große Bühne – krone.at berichtete. Die Entscheidung, ob die Beschuldigten ins Gefängnis müssen, wird wohl am Montag fallen.
Am Freitag um 10 Uhr startet der zweite Tag des Berufungsverfahrens am OGH in der Causa Buwog & Co. Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig war Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter bezeichnete seinen Mandanten bereits als „schuldlos schuldig“. Am Freitag wollen sich noch mehrere Anwälte, die Generalprokuratur und die Beschuldigten selbst zu Wort melden. Für das Verfahren waren insgesamt vier Tage anberaumt.
Der fünfköpfige OGH-Senat prüft Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen. Entscheidungen können in weiterer Folge von einer Aufhebung des Spruches des Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen Bestätigung reichen.
Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig verurteilt, auch sie hatten sich an den OGH gewandt.
Vorzeitige Entscheidung
Laut „Krone“-Infos aus Verteidigerkreisen ist ungewiss, in welche Richtung das Urteil letztlich gehen könnte. Einiges deutet darauf hin, dass Teile des ursprünglichen Spruchs aufgehoben werden dürften. Ob es die zentrale Causa Buwog/Untreue betrifft, da gehen die Einschätzungen auseinander.
Fest steht: Es dürfte eine vorzeitige Entscheidung geben. Die bis Dienstag anberaumte Verhandlung dürfte schon spätestens Montag mit einem Urteil enden – bald 16 Jahre, nachdem der Korruptionsfall Buwog aufflog. Die Spannung bleibt erhalten.
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