Die Stadt Wien verwehrt einer alleinerziehenden Mutter von drei Kindern die Wohnbeihilfe und verweist auf die „Mindesteinkommensgrenze“.
Für Susanne C. (Name von der Redaktion geändert), alleinerziehende Mutter von drei Kindern, ist die Situation kaum noch auszuhalten: „Ich kann meine Miete nicht mehr bezahlen. Ich bin total verzweifelt. Meine Existenz und die meiner Kinder ist bedroht.“ Seit Jahren erhält sie Wohnbeihilfe von der Stadt Wien - doch Anfang des Jahres wird ihr Antrag plötzlich abgelehnt. Der Grund: Frau C. verdient zu wenig.
Man braucht ein Mindesteinkommen
Um Wohnbeihilfe zu bekommen, denkt man ja eher an eine Einkommenshöchstgrenze, die man nicht überschreiten darf. Doch, dass man auch ein Mindesteinkommen nachweisen muss, wirkt auf den ersten Blick seltsam.
„Ich bekomme nichts, weil ich zu wenig verdiene“
Frau C. hatte wie gewohnt ihren Antrag im Jänner gestellt. Der Wohnbeihilfe-Rechner der Stadt Wien bescheinigte ihr sogar einen ungefähren Anspruch von rund 700 Euro. Fast derselbe Betrag, den sie auch im Jahr zuvor jeden Monat erhalten hatte. Doch was wie eine Sicherheit wirkte, entpuppte sich als großer Irrtum. Die MA50, Servicestelle für Wohnbeihilfe, lehnte den Antrag ab: „Ich habe drei Kinder, lebe von Notstandshilfe, mache parallel eine Ausbildung und dann bekomme ich nichts, weil ich zu wenig verdiene?“, fragt sich Frau C. fassungslos.
Stadt Wien: „Mindesteinkommen ist Voraussetzung“
Die Ombudsfrau hakte bei der Stadt Wien nach. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die MA50: „Die Erreichung des Mindesteinkommens stellt eine Grundvoraussetzung für einen Bezug einer Wohnbeihilfe dar. Unterschreitet das gesamte Haushaltseinkommen das erforderliche Mindesteinkommen, besteht daher leider kein Anspruch auf Wohnbeihilfe.“
Wegen 67 Euro keine Wohnbeihilfe
Frau C. rechnet alles nochmals durch und kommt auf ein ungefähres Einkommen von 2121,03 Euro netto im Monat. Sieht man sich die Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe an, muss man als alleinstehender Antragsteller mindestens 1.209,01 Euro verdienen, pro minderjähriges Kind sind es jeweils zusätzliche 326,44 Euro. Im Fall von Frau C. und ihren drei Kindern wären das also 2188,33, die sie monatlich verdienen müsste. Wegen 67,3 Euro steht ihr also keine Wohnbeihilfe zu. Für Frau C. ein Witz: „Es darf doch sozial nicht wahr sein, dass ich wegen 67 Euro um rund 700 Euro umfalle.“
Es bleibt die Chance auf Mindestsicherung und Mietbeihilfe
Immerhin: Die Stadt weist darauf hin, dass in solchen Fällen ein Antrag auf Mindestsicherung sowie Mietbeihilfe bei der Magistratsabteilung 40 eingebracht werden könne. Dort werde dann individuell geprüft, ob eine Unterstützung möglich ist.
Die Wiener Wohnbeihilfe ist eine Wohnunterstützungsleistung für Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten, aber ein Einkommen haben, das höher ist als im Wiener Mindestsicherungsgesetz und deren Wohnungsaufwand unzumutbar ist. Das bedeutet, dass die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind. Seit dem Frühjahr 2024 gilt die Wohnbeihilfe NEU. Das Haushaltshöchsteinkommen wurde angehoben und als Grundlage wir nicht mehr die Netto-, sondern die Bruttomiete herangezogen. Der Kreis der Bezieher wurde somit erweitert und auch die Auszahlungshöhe der Wohnbeihilfe stieg dadurch. Quelle: wien.gv.at
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.