Ein stark alkoholisierter Mann war an einer Tankstelle in Bregenz ausgezuckt, weil er kein Bier mehr bekam. „Wenn Du mir das Bier nicht verkaufst, stech ich dich ab!“ – mit diesen Worten soll er eine Tankstellenmitarbeiterin bedroht haben. Dafür musste er sich nun am Landesgericht Feldkirch verantworten.
In der Verhandlung vermag sich der Angeklagte nicht mehr so genau an den Vorfall erinnern: „Ich bin mir nicht sicher, ob der Wortlaut genauso war. Aber ausschließen kann ich es auch nicht.“ Derart Unflätiges gegenüber Frauen zu sagen, entspräche aber eigentlich nicht seinem Naturell, behauptet der 34-jährige Arbeitslose. Dass der Vorarlberger kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigen seine sechs Vorstrafen. Immer waren Alkohol und Drogen im Spiel. Dabei versprach der Vater dreier Kinder nach jeder Verurteilung, sich zu bessern und sein Leben in den Griff zu bekommen.
Sturzbetrunken und trotzdem immer noch durstig
Leere Worte, wie sich auch nach der jüngsten „Therapie statt Strafe“ herausstellte. Denn nun sitzt er zum siebten Mal vor Gericht. Diesmal wegen des Ausrasters gegenüber der Tankstellenmitarbeiterin in Bregenz im November vergangenen Jahres. Nach durchzechter Nacht mit Freunden kreuzt der Schluckspecht am darauffolgenden Morgen im Tankstellenshop auf, um seinen Gusto auf Bier zu stillen.
Als sich in Anbetracht des Alkoholpegels des Angeklagten die Verkäuferin weigert, ihm einen Hopfentee auszuhändigen, rastet der Mann aus und beschimpft die Angestellte aufs Übelste. Weil die Frau noch immer kein Bier herausrückt, fackelt der Wüterich nicht lange und bedient sich selbst am Regal. Frech stellt er eine Flasche Bier auf den Tresen und schnauzt die Verkäuferin an: „Wenn du mir das Bier nicht verkaufst, stech’ ich dich ab!“ Da sich auch noch andere Kunden im Raum befinden, ruft die Mitarbeiterin vorsorglich die Polizei.
Schlechter Umgang als Entschuldigung
Ein paar Tage später folgt auch schon der nächste Ausrutscher im Suff, dieses Mal wird der Mann vom Ladendetektiv eines Supermarktes in Bregenz beim Stehlen eines Nassrasierers im Wert von 19,90 Euro erwischt. „Ich weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe. Dabei rasiere ich mich gar nie nass.“
Peinlich ist dem Beschuldigten die ganze Sache ohnehin. „Ich schäme mich wirklich“, sagt er. Erst recht, als der Herr Rat von ihm wissen will, warum er wieder in seine alten Muster zurückgefallen ist: „Ich kam dummerweise erneut mit den falschen Leuten zusammen und habe wieder angefangen zu trinken“, gesteht der Delinquent. Doch seit dem Vorfall habe er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Auch sei er mittlerweile ambulant in Behandlung und sehr um einen freien Platz im stationären Entzug bemüht.
Da der 34-Jährige bereits Schadenswiedergutmachung geleistet hat, legt ihm der Richter auch keine Steine in den Weg, um sein Alkohol- und Drogenproblem stationär in den Griff zu bekommen. So spricht er den Angeklagten wegen Nötigung und Diebstahls schuldig und verurteilt ihn zu fünf Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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