„Krone“-Kommentar

Wer hoch steigt …

Kolumnen
22.03.2025 11:00

... kann tief fallen, heißt es im alten deutschen Sprichwort. Und einer, der die Wahrheit desselben wieder einmal beweist, ist Karl-Heinz Grasser, über den das Höchstgericht dieser Tage ein letztinstanzliches Urteil fällen wird.

Als Protegé des Volkstribunen aus dem Kärntner Bärenthal mit 31 Jahren jüngster Finanzminister der Republik. Von Wolfgang Schüssel, dem wohl letzten Staatsmann im Wiener Kanzleramt, kurzfristig sogar als ÖVP-Kronprinz angedacht, Medien-Liebling und Star der Seitenblicke-Gesellschaft, verehelicht mit einer Society Lady aus der millionenschweren Tiroler Kristall-Dynastie und – nach eigener Aussage – „zu jung, zu schön, zu reich“ für die heimische Neidgenossenschaft.

EINERSEITS geht der gelernte Österreicher wohl davon aus, dass einiges an den Vorwürfen dran sein könnte, wonach beim seinerzeitigen Verkauf der BUWOG unter dem Finanzminister Grasser nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

ANDERERSEITS bedeutet allein schon die von Grassers Anwälten wohl selbst herbeigeführte überlange Dauer des Verfahrens von 16 Jahren eine schwere Bestrafung des Beschuldigten. Und das erstinstanzliche Strafmaß von 8 Jahren Haft mit der Rückforderung der Republik von etwa 16 Millionen Euro wäre im Falle der Bestätigung gewiss die endgültige Vernichtung des indessen in die Jahre gekommen einstigen Politstars.

„Sic transit gloria mundi“ („Latein für Angeber“, Seite 24), kann man da nur sagen.

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