Psychoterror innerhalb der Familie: Ein Vorarlberger bedrohte seine Ex-Freundin im Beisein der Kinder. Als die Polizei anrückt, bekommen auch die Beamten ihr Fett ab. Jetzt muss der 42-Jährige hinter Gitter.
Es ist die bereits elfte Vorstrafe für den Handwerker. Wenngleich die meisten Verurteilungen von Vermögensdelikten herrühren. „Die jetzige Straftat hat eine ganz andere Dimension. Sie ist entsetzlich, fürchterlich und schockierend“, so Staatsanwältin Karin Dragosits in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Es geht um einen verstörenden Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung in Dornbirn, der nach kannibalischen Drohungen gegen die Frau mit einem Polizeieinsatz endet. Ereignet hat sich der Zwischenfall im Februar vergangenen Jahres. Das Paar, das zwei gemeinsame Kinder im Grundschulalter hat, lebt zu dem Zeitpunkt bereits getrennt. Trotzdem erlaubt ihm die Frau gelegentlich, auf der Couch zu schlafen. An jenem Abend geraten die beiden wieder einmal lautstark aneinander.
Wüste Beschimpfungen und Drohungen
Was folgt, ist ein 20-minütiger Psychoterror des Angeklagten. Und das im Beisein der Kinder. „Ich zerstückle dich und fresse dein Herz!“, droht der Jähzornige und feuert weitere Hasstiraden ab. Die Frau alarmiert die Polizei. Bei seiner Festnahme bedroht der Rabiate auch die Beamten: „Ich merke mir eure Gesichter. Ich werde euch finden!“
In der Verhandlung gibt der Mann an, aufgrund seines damaligen Alkoholpegels keine Erinnerung mehr an den Vorfall zu haben. Allerdings streitet er auch nicht ab, dass es sich so zugetragen hat. Getreu dem Motto: „Es wird schon so gewesen sein.“ Dass die Zeugen die Wahrheit gesagt haben, geht auch aus dem Audiomitschnitt hervor, den die Frau während des Streits aufgenommen hatte.
Gefängnisstrafe und Anti-Gewalttraining
„Wie ich sehe, hat die letzte Verurteilung bei Ihnen keinen Lerneffekt erzielt“, stellt Richter Alexander Wehinger fest. Denn nur wenige Wochen vor Ablauf der jüngsten Bewährungsstrafe kam es zu der gefährlichen Drohung. Das Urteil: Schuldspruch im Sinne der Anklage, 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt. Dazu kommen weitere 12 Monate aus der letzten Bewährungsstrafe. Ein Anti-Gewalttraining und Bewährungshilfe wurden ebenfalls angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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