Die „Tagespresse“, nie um böse Seitenhiebe verlegen, berichtet von einem archäologischen Sensationsfund beim Wiener Straflandesgericht. Man sei dort auf antike Rückstände des ersten Prozesstags im Buwog-Verfahren gestoßen, vermutlich aus der Epoche des Corruptonikums.
Karl-Heinz Grasser wird die Anspielung auf die unfassbar lange Verfahrensdauer im Buwog-Prozess wohl nicht so lustig finden. Es war mucksmäuschenstill im Saal, als der merklich gealterte frühere Finanzminister der Republik am Freitagnachmittag erstmals im Berufungsverfahren zu Wort kam.
Der verstorbene Sektionschef Pilnacek habe einmal gesagt, dass ein Verfahren nicht zu einer Strafe werden dürfe. „Für mich ist dieses Verfahren zur Höchststrafe geworden“, sagte Grasser. 16 Jahre hat es gedauert, das ist länger, als ein lebenslänglich Verurteilter bei guter Führung absitzen muss.
Wenn am Dienstag das Urteil gesprochen wird, ist dieses Damoklesschwert 5639 Tage und 5639 Nächte über ihm und den beiden Mitangeklagten gehangen. Und selbst wenn Grasser freigesprochen werden sollte, wovon viele Experten nicht ausgehen, ist das ja alles nicht vorbei. Die Vorverurteilung, der Verdienstentgang, die hohen Verfahrenskosten bleiben eine lebenslange Bürde.
Die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs und ihre Vorsitzende werden diese Zumutungen in ihren Urteilen hoffentlich als Milderungsgrund sehen. Es wäre zumindest eine bescheidene Wiedergutmachung.
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