„Scherz“ wird teuer

Schüler (14) soll Verbrechen vorgetäuscht haben

Oberösterreich
22.03.2025 06:50

Dieser Anruf könnte einen Jugendlichen aus Scharnstein in Oberösterreich teuer zu stehen kommen: Gegen ihn wird wegen Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Tat ermittelt. Der 14-Jährige soll bei einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des Landeskrankenhauses Graz so getan haben, als würden Menschen in Lebensgefahr schweben.

Es war am Freitag um 10.28 als im Landeskrankenhaus Graz das Telefon läutete. Jener Spitalsmitarbeiter, der den Anruf entgegennahm, musste annehmen, dass sich am anderen Ende der Leitung eine Person in akuter Lebensgefahr befindet.

Schreie im Hintergrund
Er hörte, wie offenbar jemand mit letzter Kraft versuchte, noch etwas zu sagen. Im Hintergrund waren Schreie zu hören, gleich darauf brach aber die Verbindung ab. Mehrere Rückrufversuche blieben erfolglos, weil niemand abhob und das Telefon schließlich ganz abgeschaltet wurde.

Im LKH Graz wurde der Anruf ernst genommen und nur wenig später das Landeskriminalamt Steiermark alarmiert. Via Handyortung und Standortabfrage konnten schließlich zwei Adressen in der Gemeinde Scharnstein ausgemacht werden. Eine an der ersten Wohnadresse lebende Frau war vom Besuch der Polizisten aber völlig überrascht und konnte glaubhaft vermitteln, tatsächlich nichts von dem Anruf gewusst zu haben.

Lehrer erkannten Handybesitzer
Bei der zweiten Adresse handelte es sich um eine Schule. Anhand des WhatsApp-Profils zur Telefonnummer stand mittlerweile schon fest, dass es sich anhand des Fotos des Handybesitzers um einen etwa 13 bis 15 Jahre alten Burschen handeln musste. Mithilfe des Lehrpersonals gelang es rasch, einen 14-Jährigen zu identifizieren. Bei diesem handelte es sich um den Sohn der zunächst völlig zu Unrecht in Verdacht geratenen Frau.

Der junge Mann wurde aus seiner Klasse geholt, in der gerade ein Unterricht stattfand. Er gab Ermittlern gegenüber den Anruf schließlich auch zu, erklärte aber, dass es „nur ein Scherz“ gewesen sei. Gegen den Burschen wird nun wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung ermittelt. 

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