Fußgänger überfahren

Katze? Hase? Vogel? Nein, es war ein Mensch!

Burgenland
22.03.2025 16:00

Alkolenker-Prozess in Eisenstadt: Ein Burgenländer überfuhr einen Fußgänger, der schwer verletzt ins Spital musste. Er setzte die Fahrt fort weil er dachte, ein Kleintier habe den „Rumpler“ verursacht. Den Mordsrausch – es wurden 1,66 Promille gemessen – will er sich erst daheim angetrunken haben.

Die Geschichte, die der 49-jährige Burgenländer auf der Anklagebank am Landesgericht auftischt, kann man sich eigentlich nicht ausdenken

Also muss sie wahr sein. Oder?

Zwei Bier im Lokal
Es war der 19. Dezember 2024, der letzte Arbeitstag im Jahr. Nein, man habe in der Firma nicht gefeiert. Dort herrsche absolutes Alkoholverbot. Am Heimweg blieb der Mann bei einem Gasthaus stehen, 600 Meter vor seinem Haus. Dort habe er zwei Bier getrunken. Seine Anwältin übergibt die Rechnung als Beweis an die Richterin – ein Duplikat, das nachträglich vom Lokal ausgedruckt wurde.

„Nichts bemerkt“
Um 20.30 Uhr setzte sich der Facharbeiter in seinen Kastenwagen und fuhr los im beleuchteten Ortsgebiet. „Nach dem Kreisverkehr habe ich einen Rumpler gespürt unter dem Auto“, sagt der Angeklagte, „Ich habe geglaubt, das war eine Katze, ein Hase oder ein Vogel.“ Nun ja, eine ausgewachsene Amsel wiegt 100 Gramm und ist kein 57-jähriger Fußgänger, der durch den Zusammenstoß laut Staatsanwältin durch die Luft gewirbelt wurde und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden musste. „Ich habe im Rückspiegel nichts gesehen. Es war ja stockfinster. Hätte ich etwas bemerkt, wäre ich stehen geblieben.“

Vier Bier auf der Terrasse – bei minus 1 Grad
Daheim angekommen, freilich schlief die Mutter schon, will der Mann auf die Terrasse gegangen sein und eine Dose Bier getrunken haben. Und noch eine. Und noch eine. Und noch eine. Vier Stück in einer Stunde. Die „Krone“ hat nachgeschaut: In der Ortschaft hatte es am 19. Dezember im Freien minus 1 Grad. Er legte sich nieder und wurde von der Polizei um 21.45 Uhr aus dem Bett geholt. Der Alkotest ergab 1,66 Promille.

Gelegenheitstrinker
Ob er denn regelmäßig Alkohol konsumiere, fragt die Richterin. „Nur gelegentlich, das kommt auf die Tagesverfassung an.“ Die Anwältin wirft nun ein, dass der Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freizusprechen wäre. „Er hat daheim vier große Bier getrunken und ist dann schlafen gegangen.“

Weil das Opfer und der Hauptzeuge dem Prozess ohne Bekanntgabe von Gründen ferngeblieben sind und Frau Rat einen Sachverständigen zurate ziehen will, der sich in der Promille-Welt auskennt, wird vertagt.

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