Alles begann damit, dass der Angeklagte einen Frisörtermin sausen ließ. Als ihn der Barbershop-Besitzer zur Rede stellt, eskaliert die Situation und wird schließlich ein Fall fürs Landesgericht Feldkirch.
Wer streiten will, findet immer einen Grund. So auch im Fall des 29-jährigen Angeklagten und seinem Frisör (46) in Dornbirn. Anlass ist ein nicht eingehaltener Termin zum Haareschneiden. Also sucht der 46-Jährige den unzuverlässigen Kunden in dem Dönerladen, in dem dieser arbeitet, auf und stellt ihn zur Rede. Doch der sieht die Sache nicht so eng. Und so schaukelt sich das Gespräch zwischen den beiden Türken mit wüsten Beschimpfungen und Ehrbeleidigungen hoch. Worauf der Chef des Frisörschwänzers irgendwann eingreift und den Barbier vor die Tür setzt. Von der im Lokal installierten Videokamera festgehalten wird auch, wie der 29-Jährige hinter dem Verkaufstresen in Richtung Ausgang rennt und dem Frisör noch nachruft, dass er ihn schlagen werde.
„Wollte einfach, dass er das Geschäft verlässt“
Doch damit ist die Sache nicht vom Tisch. Der türkische Udo Walz zeigt den Kontrahenten wegen gefährlicher Drohung an. Der 29-Jährige wird daraufhin in U-Haft genommen. Im Prozess bekennt sich der Angeklagte teilweise schuldig und erklärt seine verbalen Entgleisungen so: „Ich wollte einfach, dass er das Geschäft verlässt und mich in Ruhe lässt, schließlich musste ich arbeiten.“ Außerdem habe sein Widerpart ja auch nicht mit Beleidigungen hinterm Berg gehalten. Wenngleich auf dem Video keinerlei weitere gefährliche Drohungen von Seiten des Angeklagten zu hören sind, behauptet das Opfer anderes. So habe der 29-Jährige sinngemäß gedroht, dass er ihm den Kopf abschlagen, ihn aufschlitzen, erschießen und erstechen werde.
„Ich leide seither an Panikattacken, muss sogar starke Medikamente nehmen.“ Vor lauter Angst habe er sogar sein Geschäft für ein paar Wochen geschlossen gehalten. Selbst seine Frau und die Kinder hätten sich damals nicht mehr aus dem Haus getraut, gibt sich der beleidigte Frisör traumatisiert. Was der Verteidiger des Angeklagten, Hamit Öztürk für eine maßlose Übertreibung hält. Zumal der Frisör zuvor noch behauptete, das Gespräch mit dem Beschuldigten gesucht zu haben. „Wieso wollten Sie das, wo Sie doch so große Angst vor ihm hatten?“, fragt der Jurist. Worauf der Zeuge antwortet: „Wenn man eine Panikattacke hat, weiß man nicht mehr, was man tut.“
Urteil bereits rechtskräftig
Am Ende spricht Richterin Franziska Klammer den Angeklagten wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod schuldig und verhängt über ihn sechs Monate Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe. Mildernd wertet die Frau Rat seine bisherige Unbescholtenheit und den Umstand einer vorangegangenen Provokation. Dem Friseur muss er 50 Euro Entschädigung zahlen. Der Angeklagte bedankt sich und ist sichtlich erleichtert, als die Richterin seine sofortige Freilassung aus der U-Haft anordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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