Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Ein Arbeitsunfall kann die Gesundheit für längere Zeit oder sogar für immer schädigen. Arbeiterkammer-Expertin Brigitte Ohr-Kapral klärt auf, was im Notfall zu tun ist.
Ein Arbeiter aus dem Mittelburgenland stürzt auf einer Baustelle ab. Die Ellbogen sind zertrümmert, Kiefer, Halswirbel und Rippen gebrochen. Es folgen Krankenbehandlung, Rehabilitation und Umschulung. Dank der Leistungen der AUVA kämpft er sich ins Berufsleben zurück und lässt sich zum Bautechniker umschulen.
Arbeitsunfälle sind keine Seltenheit. Doch was tun, wenn einer passiert? „Ein Arbeitsunfall ist zu prüfen, wenn der Unfall im Zuge der beruflichen Tätigkeit erfolgt, also am Arbeitsplatz, auf einer Baustelle, bei einer Dienstreise, am Weg zur Arbeit oder am Nachhauseweg. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist aber auch dann gegeben, wenn man kurz zum Arzt fährt und dann wieder in den Betrieb zurückkehrt“, so Arbeiterkammer-Expertin Brigitte Ohr-Kapral.
Das gilt es zu beachten
Nach der medizinischen Erstversorgung muss sofort der Arbeitgeber verständigt werden. Er muss schwere und tödliche Vorfälle sofort dem Arbeitsinspektorat melden, um Unfälle künftig zu vermeiden. Jeder Unfall, bei dem Versicherte länger als drei Tage ausfallen, muss binnen fünf Tagen durch den Arbeitgeber an die AUVA gemeldet werden. Sie führt Unfallheilbehandlungen durch, achtet durch medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitationen darauf, Beschäftigten eine gute Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen und Arbeitnehmern nach schweren Arbeitsunfällen finanzielle Absicherung zu geben.
Wichtig sei auch die Dokumentation im Betrieb: „Alle Kollegen, die beim Unfall anwesend waren, sollten sich umgehend Notizen zum Zeitpunkt und Unfallhergang machen. Auch die langfristigen Folgen eines Arbeitsunfalls werden oft unterschätzt. Heben Sie sich daher bitte alle Befunde daheim gut auf!“
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