Auch wenn die Würfel gefallen sind, dauert es, bis die neu gewählten Mandatare in Amt und Würden sind und ihre politische Arbeit in den weiß-grünen Kommunen übernehmen dürfen. Denn zuvor muss rechtlich alles in trockenen Tüchern sein, erklärt Wolfgang Wlattnig, Leiter der Abteilung für Gemeinden und Wahlen.
Auch wenn die Würfel gefallen sind, dauert es, bis die neu gewählten Mandatare in Amt und Würden sind und ihre politische Arbeit in den weiß-grünen Kommunen offiziell übernehmen dürfen. Denn zuvor muss rechtlich alles in trockenen Tüchern sein.
Erst dann kann der neue Gemeinderat erstmals offiziell zusammenkommen, erklärt Wolfgang Wlattnig, Leiter der Landesabteilung für Gemeinden und Wahlen, der „Krone“. „Aufgrund der Fristen für die Kundmachung des Wahlergebnisses, für die Rechtskraft der Wahl und für die Einladung durch den Bürgermeister finden die konstituierenden Sitzungen der Gemeinderäte frühestens am 15. und spätestens am 29. April statt.“
Bis wann die Parteien die Wahl anfechten könnten
Stichwort Rechtskraft: Bis wann kann eigentlich die Wahl in einer Kommune angefochten werden? Geht es um mögliche Rechenfehler, muss eine Partei binnen drei Tagen schriftlich Einspruch bei der Landeswahlbehörde in Graz erheben. Ortet sie eine „Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens“, kann die Partei die Behauptung binnen zwei Wochen nach dem Aushang des Wahlergebnisses (an der Amtstafel der Gemeinde) kundtun.
Bis der neugewählte Gemeinderat angelobt ist, bleibt freilich der „alte“ in Funktion und kann daher auch noch Beschlüsse fassen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Mitglieder zur Sitzung geladen und mindestens zwei Drittel der Gemeindepolitiker für die Abstimmung im Sitzungssaal anwesend sind.
So oft müssen die Gemeinderäte mindestens tagen. Der Bürgermeister kann bei Bedarf mehr Sitzungen anberaumen, meistens sind es sechs bis neun jährlich.
Ist der neue Gemeinderat dann fix im Amt, muss dieser mindestens einmal in jedem Vierteljahr einberufen werden. Das heißt, es sind mindestens vier Sitzungen pro Jahr abzuhalten – nach Bedarf kann der Ortschef aber zu zusätzlichen Zusammenkünften einladen. Durchschnittlich tagen die Gemeinderäte in der Steiermark sechs- bis neunmal jährlich – und zwar öffentlich (außer bei besonders heiklen und vertraulichen Themen auf dem Tapet).
Die Tagesordnung setzt der Bürgermeister fest, zuhören ist erlaubt, mitdiskutieren dürfen die Bürger nicht.
Wie ein Bürgermeister abgesetzt werden kann
Kann ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin nach der Wahl auch wieder abgesetzt werden? „Ja“, sagt Wlattnig, der Gemeinderat könne dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin „mittels Misstrauensvotum“ das Vertrauen entziehen. Das passiert in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. Der Gemeinderat kann sich auch selbst (ebenfalls mit den Stimmen von zwei Drittel der Mandatare) auflösen – dann gibt’s Neuwahlen.
Es gab nur einen Regierungskommissär
Wird ein Ortschef abgelöst, übernimmt ein Regierungskommissär zeitweilig die Amtsgeschäfte. In der laufenden Periode 2020 bis 2025 war das nur einmal der Fall: Wegen der Vereinigung von Fürstenfeld und Söchau und der damit verbundenen Auflösung der beiden Gemeinden bestellte die Landesregierung Franz Jost, den vorigen Bürgermeister von Fürstenfeld, zum Regierungskommissär.
In der Periode davor waren im Jahr 2015 – Stichwort Gemeindestrukturreform – 125 Regierungskommissäre in den 125 neuen Kommunen im Amt (es gab 255 Gemeinden weniger).
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