Italien kippt Gesetz:

Singles dürfen ausländische Kinder adoptieren

Ausland
22.03.2025 20:25

Das italienische Verfassungsgericht hat entschieden, dass auch Alleinstehende ausländische Kinder adoptieren dürfen. Damit wurde ein 40 Jahre altes Gesetz gekippt, das die Adoption auf Ehepaare beschränkt. 

Die Richter entschieden, dass ein Artikel eines Gesetzes aus dem Jahr 1983, das alleinstehenden Personen das Adoptionsrecht für ausländische Kinder verweigert, nicht rechtskonform sei, wie aus Medienangaben vom Samstag hervorgeht.

Die für rechtswidrig erklärte Regelung schränke das Adoptionsrecht unverhältnismäßig stark ein, hieß es. Die Verfassungsrichter urteilten, dass alleinstehende Personen generell geeignet seien, ein stabiles und harmonisches Umfeld für das bedürftige Kind zu gewährleisten, wobei es dann Sache eines Jugendgerichts sei, die effektive Eignung des potenziellen Elternteils und seine Fähigkeit, das Kind zu erziehen und zu unterhalten, konkret zu prüfen. Bei dieser Beurteilung müsse auch das familiäre Bezugsnetz des adoptionswilligen Singles berücksichtigt werden.

Italiens Adoptionsgesetze sollen aktualisiert werden
Angesichts der rückläufigen Zahl von Adoptionsanträgen für ausländische Kinder erklärte das Gericht, das Verbot für Alleinstehende berge die Gefahr, dass das Recht des Kindes, in einem stabilen und harmonischen familiären Umfeld aufzuwachsen, in Frage gestellt werde. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, die italienischen Adoptionsgesetze zu aktualisieren, um den gesellschaftlichen und familiären Veränderungen Rechnung zu tragen, so Paolo Limonta, Präsident des CIAI, einer italienischen Vereinigung, die sich für die Adoption von Kindern aus dem Ausland einsetzt.

Alessandro Zan, Spitzenpolitiker des Partito Democratico (PD), der stärksten Oppositionspartei, begrüßte das Urteil als historisch: „Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt die Rechte von Minderjährigen und die Selbstbestimmungsfreiheit jedes Einzelnen in den Vordergrund. Jetzt muss das Parlament eingreifen und die Gesetzgebung anpassen“, so Zan.

„Es ist völlig unvernünftig und absurd, einzelne Personen von vornherein von der Adoption auszuschließen. Das Verbot ist verfassungswidrig und es ist gut, dass das Parlament jetzt eingreifen muss, um die Gesetzgebung anzupassen“, kommentierte die Senatorin Daniela Sbrollini, Vizepräsidentin des Senatsausschusses für soziale Angelegenheiten.

In Italien hat ein Richter das letzte Wort darüber, ob eine Person – bisher nur, wenn sie verheiratet ist – nach einer gründlichen Untersuchung durch Psychologen und Sozialarbeiter geeignet ist, ein Kind zu adoptieren. „Das Wohlergehen der Kinder hängt nicht wesentlich davon ab, ob die Eltern in der Familie verheiratet, getrennt lebend, ledig oder gleichgeschlechtlich sind, sondern wird durch die Qualität der familiären Beziehung gewährleistet“, betonte Limonta.

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