Wirbel um Kanzlei

Streit um Hahn „Kiki“: Droht auch Anwalt Ärger?

Niederösterreich
24.03.2025 05:50

Das nächste Kapitel im kuriosen Streit um den lautstarken Hahn „Kiki“ und seinen nicht minder stimmgewaltigen Nachwuchs: Darf der Nachbar, der eine Unterlassungsklage eingebracht hat, überhaupt in seiner Kanzlei arbeiten? Eine Gemeinderätin behauptet nämlich das Gegenteil. Die Eigentümer des Gebäudes kontern: „Es ist alles in Ordnung!“

Kommender Dienstag ist ein richtungsweisender Tag für Hahn „Kiki“ und seine Federfreunde aus Perchtoldsdorf im Bezirk Mödling. Dann wird nämlich die vom Nachbarn, einer Anwaltskanzlei, eingebrachte Unterlassungsklage am Bezirksgericht verhandelt. Wie „Krone“-Leser wissen, war der Vogel aus Sicht des Juristen zu laut und beeinträchtigt die Arbeit. Nach einer Vereinbarung – „Kiki“ durfte bleiben – schlüpfte ein zweiter stimmgewaltiger Hahn, weswegen der Fall jetzt vor Gericht landete.

„...wenn es das Büro gar nicht gibt“
Doch nun könnte Anwalt Patrick Skalitzky selbst Ungemach drohen. Denn im Zuge des kuriosen Hahn-Streits behauptet zumindest Bürgerlisten-Gemeinderätin Gabriele Wladyka, die zuletzt dreieinhalb Jahre für die Bauangelegenheiten im Ort zuständig war, dass der Jurist gar nicht nebenan arbeiten dürfe. „Der Zubau ist noch nicht fertiggestellt, es gibt zahlreiche Abweichungen vom Einreichplan. Dennoch wird seit fast eineinhalb Jahren alles vermietet – ohne Benützungsbewilligung. Wie kann also ein Hahn bei der Arbeit stören, wenn es das Büro dort gar nicht geben darf?“, fragt sie sich.

Laut Ortschefin Andrea Kö läuft aktuell eine baubehördliche Prüfung, vor deren Abschluss sie sich dazu nicht äußern werde. Für Skalitzky ist die Sache jedoch jetzt schon klar: „Wäre die Nutzung unzulässig, hätte die Behörde längst Maßnahmen ergriffen. Aber ich bin selbst nur Mieter.“ Er wirft Wladyka vor, bewusst Falschinformationen zu streuen.

Zu der Kritik der Gemeindepolitikerin meldete sich für die Eigentümer des Gebäudes, die Familie Fürst, DDr. Gerald Fürst und erklärte: „Laut einer schon zurückliegenden Novelle der Bauordnung gibt es keine Benutzungsbewilligung mehr. Die notwendige Fertigstellungsanzeige gibt es seit Jahren.“ Das stimme zwar, erklärt Wladyka, die aber wiederum betont: „Sie wurde zwar abgegeben, konnte aber von der Baubehörde nicht akzeptiert werden, wegen der Abweichungen vom Einreichplan.“

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