Prozess in Eisenstadt: Ein Burgenländer wurde mit der Obsorge seiner dementen Mutter betraut und veräußerte ihr Vermögen. Vor Gericht gab der Mann an, nicht über die Aufgaben eines Erwachsenenvertreters infomiert worden zu sein. Bedingte Haft!
Erwachsenenvertreter, aufgepasst! Möge die Person, für die Sie die gesetzliche Vertretung übernommen haben, auch noch so bettlägrig oder dement sein: Eigentum bleibt Eigentum, selbst wenn Sie dieses nach dem Ableben erben würden. Das hat auch ein Burgenländer lernen müssen, der um 100.887 das Haus der pflegebedürftigen Mutter – sie lebt im Heim – verkauft hat und den Erlös mit dem Bruder geteilt haben will.
Für diese Straftat wurde der bald 60-Jährige am Landesgericht Eisenstadt wegen Untreue zu sieben Monaten bedingt verurteilt. 24.126 Euro muss er zurückzahlen.
„Pediküre kostet einen Haufen Geld“
So recht einsehen wollte der Mann nicht, dass er Unrechtes getan hatte. „Mir hat nie wer gesagt, was ein Erwachsenenvertreter zu tun hat.“ Freilich habe er Belege gesammelt und handschriftlich Aufzeichnungen über die Ausgaben geführt, als er die Mutter noch daheim pflegte. „Aber dann war ein Wasserschaden und das Papier war hin.“
Stimmt nicht, sagt ein Zeuge vor dem Schöffensenat. „Der Rohrbruch war nicht im Haus, sondern vor dem Haus.“ Und überhaupt: „Rezeptgebühren, Maniküre, Pediküre, Zahnprothesen für die Mama – kostet einen Haufen!“, so der Angeklagte. „Das habe ich fast alles mit meinem AMS-Geld bezahlt. Ich habe jahrelang auf sie geschaut, gratis, ohne was zu bekommen. Im Gegenteil.“ Der Mann bekennt sich bis zum Schluss nicht schuldig, ehe er das Urteil annimmt.
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