Nach diversen kritischen Publikationen rund um den Tod des ehemaligen Sektionschefs Christian Pilnacek soll die Polizeiarbeit untersucht werden. Der Innenminister soll Antworten an die Volksanwaltschaft liefern.
Die Causa Pilnacek bleibt ein brisantes Thema. Vor allem mit dem Erscheinen des Buches „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ von Aufdecker und Ex-Politiker Peter Pilz, über die Arbeit der Polizei nach Auffinden von Pilnaceks Leichnam am 20. Oktober 2023, hat nun Volksanwältin Elisabeth Schwetz ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Zu Schwetz' Zuständigkeit zählt auch Prüfung von Polizeiarbeit.
„Den Vorwürfen nachgehen“
„In der medialen Berichterstattung wurden potenzielle Verdachtsmomente geschildert und teils schwere Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit erhoben, die zum einen die Vorgänge rund um die unmittelbare Auffindung des Mag. Christian Pilnacek und zum anderen die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten in der Zeit danach betreffen“, so die Volksanwältin in einer Aussendung.
Dies alles hat nicht zuletzt auch zu Spekulationen zu den Todesumständen des in der ÖVP bestens vernetzten Topjuristen geführt. Schwetz: „Angesichts der großen Aufmerksamkeit ist es notwendig, dass die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrolleinrichtung den erhobenen Vorwürfen nachgeht.“
Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft die öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft wurde als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung im Bundes-Verfassungsgesetz etabliert. Im Verfahren zur Causa Pilnacek werden u.a. Fragen an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gerichtet.
Detaillierte Fragen ans Innenministerium
Dabei geht es um den detaillierten Ablauf des Polizeieinsatzes von der Information über die Auffindung des Leichnams, der Absicherung des Auffindungsortes, der Leichenbergung, der Spurensicherung etc. Weiters sollen Details rund um die Obduktion beleuchtet werden. Die Notärztin hatte berichtet, die Kriminalpolizei habe eine gerichtsmedizinische Analyse verhindern wollen. Was von der Polizei dementiert wird.
Weiters interessiert die Volksanwältin der konkrete Hergang der Ermittlungen bzw. der Polizeieinsätze und deren Rechtsgrundlage zur Sicherstellung bzw. Auswertung von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen, vor allem Smartwatch, Handy, Laptop und USB-Stick. Unabhängig von der Prüfung der Volksanwaltschaft erwägt die FPÖ, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Hintergründe und Umstände einzusetzen.
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