Banken-Paukenschlag:

Richtungsweisendes Urteil trifft Kreditgebühren

Wirtschaft
24.03.2025 13:47

Paukenschlag für die Bankenbranche: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im mit viel Spannung verfolgten Verfahren der Arbeiterkammer (AK) gegen die BAWAG bzw. Santander Consumer Bank ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Demnach seien deren Kreditbearbeitungsgebühren illegal. Das Urteil könnte nun weitreichende Folgen für weitere große Banken haben.

Der OGH erklärte die von der BAWAG eingehobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig. Laut dem Verbraucherschutzverein (VSV)  muss die Bank die kassierten Gebühren nun zurückzahlen. Auch das Zusatzentgelt bei der Santander Cosumer Bank sei laut OGH unzulässig. 

Art der Berechnung der Gebühren problematisch
Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der Gerichtshof.

BAWAG (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
BAWAG

BAWAG hat Frist von sechs Monaten bekommen
„Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils“, so die Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen.

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Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils.

Aussendung der BAWAG

„Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden,“ sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV laut Aussendung.

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Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV

Geht‘s nun auch anderen großen Banken an den Kragen?
Mit dem OGH-Urteil ist es für den VSV aber noch nicht getan. In den kommenden Tagen will der Verband eine Unterlassungsklage einbringen – zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG Rückzahlungen verweigern.

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