Einschlägig vorbestrafter Syrer hatte im Jänner mit einem Küchenmesser einen 47-jährigen Mann attackiert. Dank Gegenwehr blieb das Opfer unverletzt. Der 24-jährige Täter kassierte dafür am Montag viereinhalb Jahre Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.
Erst vor einem Jahr hatte der arbeitslose Syrer seine Verlobte mit dem Messer bedroht. Obwohl er bereits wegen anderer Delikte mehrfach verurteilt worden war, zeigte sich der Richter damals gnädig und schickte den Straftäter nicht in den Knast, sondern verhängte eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe über ihn. Um wieder auf Schiene zu kommen, wurde ihm zudem ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Doch der Syrer machte keine Anstalten sich zu bessern, hielt keine Termine ein und weigerte sich, mit der Bewährungshilfe zu kooperieren. Kaum ein Jahr nach der jüngsten Verurteilung stand der Unverbesserliche am Montag schon wieder wegen einer Messertat von Gericht.
Alkoholpegel von 2 Promille
Der Angeklagte war am 17. Jänner am Bahnhof Dornbirn mit einem Mann in Streit geraten. Als ein couragierter Passant dazwischenging, zückte der 24-jährige Syrer ein Messer und versuchte dem Opfer die sieben Zentimeter lange Klinge in den Leib zu rammen. Der Mann konnte jedoch ausweichen und blieb unverletzt. Beherzten Passanten gelang es, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. „Auf dem Posten musste sich mein Mandant aufgrund seines Alkoholpegels von 2 Promille zuerst einmal übergeben“, berichtet Verteidigerin Claudia Lecher-Tedeschi im Prozess am Montag. Er habe damals bei seiner Freundin, von der er glaubte, dass sie schwanger ist, seinen Geburtstag mit einer Flasche Wodka gefeiert. Er habe dann mit dem Zug nach Wolfurt fahren wollen, um bei einem Freund ein paar Sachen zu holen.
Auf Frage des Richters, warum er ein Messer bei sich gehabt habe, tischte der Syrer dem Schöffensenat folgende Geschichte auf: „Mein Freund hatte den Wohnungsschlüssel verloren und mich gebeten, einen spitzen Gegenstand mitzunehmen, um das Schloss zu knacken.“ Das Gericht glaubt ihm diese Version nicht und verurteilt den Mann wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haftstrafe. Hinzu kommt noch der Widerruf der Verurteilung in Höhe von zwölf Monaten, womit sich die Haftstrafe auf fünfeinhalb Jahre erhöht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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