Eine Wiener Beamtin fragte rund 40 Personen im Waffen-, Verkehrs-, Vorstrafenregister und Co. ab – aus dem Umfeld ihrer damaligen Freundin. „Ich hab‘ mir halt Sorgen gemacht. Ich war so verliebt“, sagt sie in ihrem Prozess wegen Amtsmissbrauch. Es bleibt bei einer Bewährungsstrafe.
Liebe lässt Menschen seltsame Dinge tun. Im Fall einer Polizistin war das jedoch strafbar. Im Landesgericht Wien sieht sie sich nun mit einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs konfrontiert. Insgesamt 40 Leute soll sie in diversen Registern abgefragt haben. „Wenn man sich die Personen anschaut, sieht man, dass kein dienstliches Interesse bestand“, so der Staatsanwalt.
Familie und Freunde der Ex überprüft
Aber sie haben nahezu alle eine Gemeinsamkeit: Die Personen gehören zu dem Umfeld der Ex-Freundin der Beamten. „Es war ihre große Liebe. Wenn man verliebt ist, dann macht man halt dumme und unüberlegte Sachen“, verteidigt Anwalt Sascha Flatz die 38-Jährige. Ungefähr eineinhalb Jahre holte die Polizistin Informationen zum Halbbruder, der Mutter, des Ex-Freundes und vielen anderen Bekannten ihrer Liebsten ein.
Ich hab‘ mich so reingesteigert in die Sache, weil ich so verliebt war.
Angeklagte Polizistin im Wiener Landl
„Ich hab‘ mir halt Sorgen gemacht“, bekennt sich die Wienerin schuldig. „Meine Ex-Freundin hat mir damals immer wilde Sachen erzählt.“ Wie beispielsweise, dass sie von einem alten Schulfreund verfolgt werden würde. Oder, dass sie missbraucht worden sei. „Ich wollte halt einfach helfen“, erklärt die 38-Jährige.
Die Richterin hält der Beamtin, die im Objektschutz im Einsatz war, vor: „Sie müssten doch am besten wissen, was die Vorgehensweise in solchen Fällen ist. Nämlich eine Anzeige erstatten.“ Sie nickt mit gesenktem Blick: „Ich hab‘ falsch reagiert. Ich weiß.“
Verliert Job nach Urteil nicht
Abgefragt in Waffen-, Kennzeichenregister und Co. hat sie außerdem auch ihren Nachbarn – „Sein Autofenster war offen und ich wollte wissen, was los ist.“ Und auch die Nachbarin ihrer Mutter, weil sie sie länger nicht gesehen hatte. „Ich wollte nur helfen“, sagt sie wieder.
Ein Jahr bedingte Haft erachtet die Richterin für tat- und schuldangemessen für die Unbescholtene. Das bedeutet, dass sie ihre Anstellung bei der Polizei nicht automatisch verliert. Ein Disziplinarverfahren ist jedoch noch offen.
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