Im spektakulärsten Korruptionsskandal der Zweiten Republik ist das Urteil gefallen. Karl-Heinz Grasser wurde der Untreue und der Geschenkannahme schuldig gesprochen und muss vier Jahre in Haft. Die Schuldsprüche im Buwog- und Terminal-Tower-Fall sind rechtskräftig. Der Richtersenat beendete um 11.43 Uhr den Gerichtstag.
Das Wichtigste im Überblick:
Walter Meischberger erhält dreieinhalb Jahre, Peter Hochegger eine Zusatzstrafe von drei Jahren, teils bedingt. Karl Petrikovics muss zwölf Monate verbüßen. Der Schadensersatz beträgt fünf Millionen Euro.
Der Liveticker zum Nachlesen:
Tag der Wahrheit vor dem Obersten Gericht im wohl spektakulärsten Korruptionsskandal der Zweiten Republik. Am Montag berieten die Höchstrichter unter Vorsitz von Christa Hetlinger über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren Angeklagten.
Die Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020 sind nicht rechtskräftig. Hauptangeklagter Grasser wurde unter anderem wegen Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger erhielten Strafen von sieben beziehungsweise sechs Jahren. Seit 21 Jahren beschäftigt sich Österreich nun bereits mit dem Buwog-Deal.
2004: Verkauf der BUWOG um 961 Millionen Euro, der unterlegene Bieter hatte 960 Millionen geboten.
2007: Rechnungshof: BUWOG wurde zu billig verkauft.
2009: Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro wird öffentlich.
2012: U-Ausschuss im Parlament.
2016: Anklage wegen Korruptionsverdacht gegen Grasser und Co.
2017: Prozessbeginn im Wiener Landesgericht.
2020: Grasser wird zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig.
2025: Berufungsverfahren vor dem OGH.
Grasser bestreitet die Vorwürfe vehement, er habe weder „Geheimnisverrat“ begangen, noch „Informationen zum Verkauf der Bundeswohnungen amtsmissbräuchlich“ weitergegeben.
Für mich ist dieses Verfahren zur Höchststrafe geworden. Man stellt sich die Frage nach dem Sinn des Lebens und woran man noch glauben kann.
Karl-Heinz Grasser in seinen Schlussworten am Freitag
Die Anwälte Grassers und der Mitangeklagten sowie die Angeklagten selbst erläuterten an den beiden Verhandlungstagen vergangene Woche wortreich und emotional, warum sie die Urteile des Erstgerichts für falsch und teils auch politisch motiviert halten würden.
Emotionale Worte des früheren Finanzministers
Grasser erklärte in seinen Schlussworten an das Höchstgericht am Freitag, die 16 Jahre Verfahren seien „wie ein Damoklesschwert“ über ihm gehangen. „Ich habe mir in den 16 Jahren gesagt, irgendwann wird es Gerechtigkeit geben. Ich möchte Ihnen aus tiefstem Herzen sagen: Ich habe nichts Unrechtes getan. Ich kann mich in den Spiegel schauen. Ich habe immer an Recht und Gerechtigkeit geglaubt. Wir sind hier vor dem Obersten Gerichtshof. Wo, wenn nicht hier, sollte es Recht und Gerechtigkeit geben.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.