Buwog-Prozess beendet

Grasser: „Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist“

Gericht
25.03.2025 11:54

Im spektakulärsten Korruptionsskandal der Zweiten Republik ist das Urteil gefallen. Karl-Heinz Grasser wurde der Untreue und der Geschenkannahme schuldig gesprochen und muss vier Jahre in Haft. Die Schuldsprüche im Buwog- und Terminal-Tower-Fall sind rechtskräftig. Der Richtersenat beendete um 11.43 Uhr den Gerichtstag.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Das Urteil im Buwog-Skandal: Karl-Heinz Grasser wurde der Untreue und der Geschenkannahme schuldig gesprochen und muss vier Jahre Haft absitzen. Nach dem Gerichtstag gibt er ein Statement ab: „Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist.“ Er äußerte das Vorhaben, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.
  • Walter Meischberger erhält dreieinhalb Jahre, Peter Hochegger eine Zusatzstrafe von drei Jahren, teils bedingt. Karl Petrikovics muss zwölf Monate verbüßen. Der Schadensersatz beträgt fünf Millionen Euro.

  • Die Vorsitzende wiederholte die Urteile der Erstinstanz und erklärte, dass Grassers Verurteilung wegen Beweismittelfälschung aufgehoben wurde. Alle anderen Urteile im Buwog- und Terminal-Tower-Fall wurden jedoch bestätigt.
  • Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Verkauf der Bundeswohnungen im Jahr 2004 manipuliert und dafür eine Provision kassiert zu haben. 2020 wurden sie nicht rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Nach den Beschwerden der Angeklagten wurde der Fall im Wiener Justizpalast vergangene Woche an zwei Prozesstagen erneut verhandelt. Die Strafverteidiger holten zum Rundumschlag aus – gegen das Urteil erster Instanz und die damalige Vorsitzende des Schöffensenats, Marion Hohenecker.

Der Liveticker zum Nachlesen:

Tag der Wahrheit vor dem Obersten Gericht im wohl spektakulärsten Korruptionsskandal der Zweiten Republik. Am Montag berieten die Höchstrichter unter Vorsitz von Christa Hetlinger über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren Angeklagten.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (links) und einer seiner Anwälte Manfred Ainedter am vergangenen Freitag im Gericht. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (links) und einer seiner Anwälte Manfred Ainedter am vergangenen Freitag im Gericht.
Der zweite Anwalt Grassers Norbert Wess (im bild links). (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der zweite Anwalt Grassers Norbert Wess (im bild links).
Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Walter Meischberger. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Walter Meischberger.

Die Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020 sind nicht rechtskräftig. Hauptangeklagter Grasser wurde unter anderem wegen Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger erhielten Strafen von sieben beziehungsweise sechs Jahren. Seit 21 Jahren beschäftigt sich Österreich nun bereits mit dem Buwog-Deal.

Chronologie

2004: Verkauf der BUWOG um 961 Millionen Euro, der unterlegene Bieter hatte 960 Millionen geboten.

2007: Rechnungshof: BUWOG wurde zu billig verkauft.

2009: Provisionszahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro wird öffentlich.

2012: U-Ausschuss im Parlament.

2016: Anklage wegen Korruptionsverdacht gegen Grasser und Co.

2017: Prozessbeginn im Wiener Landesgericht.

2020: Grasser wird zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig.

2025: Berufungsverfahren vor dem OGH.

Grasser bestreitet die Vorwürfe vehement, er habe weder „Geheimnisverrat“ begangen, noch „Informationen zum Verkauf der Bundeswohnungen amtsmissbräuchlich“ weitergegeben. 

Zitat Icon

Für mich ist dieses Verfahren zur Höchststrafe geworden. Man stellt sich die Frage nach dem Sinn des Lebens und woran man noch glauben kann. 

Karl-Heinz Grasser in seinen Schlussworten am Freitag

Die Anwälte Grassers und der Mitangeklagten sowie die Angeklagten selbst erläuterten an den beiden Verhandlungstagen vergangene Woche wortreich und emotional, warum sie die Urteile des Erstgerichts für falsch und teils auch politisch motiviert halten würden.

Emotionale Worte des früheren Finanzministers
Grasser erklärte in seinen Schlussworten an das Höchstgericht am Freitag, die 16 Jahre Verfahren seien „wie ein Damoklesschwert“ über ihm gehangen. „Ich habe mir in den 16 Jahren gesagt, irgendwann wird es Gerechtigkeit geben. Ich möchte Ihnen aus tiefstem Herzen sagen: Ich habe nichts Unrechtes getan. Ich kann mich in den Spiegel schauen. Ich habe immer an Recht und Gerechtigkeit geglaubt. Wir sind hier vor dem Obersten Gerichtshof. Wo, wenn nicht hier, sollte es Recht und Gerechtigkeit geben.“

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