Strabag-Klage
RBI-Tochter erleidet wieder Niederlage in Russland
Einen Monat vor einer entscheidenden Berufungsverhandlung zur Milliardenklage eines russischen Strabag-Aktionärs hat die Raiffeisenbank Russland am Montag vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten.
Hintergrund der nunmehr in Berufung befindlichen Klage in Russland ist ein Streit der zumindest in der Vergangenheit vom russischen Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierten Gesellschaft Rasperia Trading Limited mit der Strabag. Rasperia hält Aktien am österreichischen Baukonzern und sah sich durch die Anwendung von EU-Sanktionsbestimmungen in Bezug auf Deripaska geschädigt. Sie klagte die Strabag, deren österreichische Aktionäre sowie die Raiffeisenbank Russland.
Das Handelsgericht des nordwestlichen Föderationskreises in Sankt Petersburg wies den Revisionsantrag der RBI-Tochter in Bezug auf jene einstweilige Verfügung zurück, die seit September der Bank einen etwaigen Besitzerwechsel untersagt, wie ein RBI-Sprecher mitteilte.
Gleichzeitig sei in Sankt Petersburg auch ein analoger Revisionsantrag der Raiffeisenholding Niederösterreich-Wien zu dieser einstweiligen Verfügung eines Kaliningrader Gerichts abgelehnt worden, informierte der Bankenvertreter in Wien. Nach der schriftlichen Ausfertigung des Richterspruchs könnte innerhalb von zwei Monaten vor dem Obersten Gericht der Russischen Föderation ein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden. Ob die russische Tochterbank auch dieses Rechtsmittel ausschöpfen wird, ließ er dabei offen.
Berufungsverhandlung zu Milliardenklage am 24. April
Sollte die laufende Berufung der Raiffeisenbank Russland gegen die erstinstanzliche Entscheidung eines Kaliningrader Gerichts vom 20. Jänner 2025 scheitern, dürften die Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung vom September jedoch bald überholt sein. Am 24. April verhandelt das 13. Handelsberufungsgericht in Sankt Petersburg die Frage, ob die Raiffeisenbank Russland dem russischen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited wirklich 2,044 Mrd. Euro Schadenersatz zahlen und dessen Strabag-Aktien übernehmen muss.
Bei einer Ablehnung der Raiffeisen-Berufung würde die zwei Milliarden Euro fällig und Rasperia bekäme wahrscheinlich Zugriff auf Gelder der RBI-Tochter etwa bei der russischen Nationalbank. Nach Befriedigung dieser Ansprüche des Klägers dürfte in Folge die Verkaufsverbotsverfügung auch wieder aufgehoben werden. Offen bleibe freilich die Frage, wie in diesem Fall die vom erstinstanzlichen Gericht in Kaliningrad ebenso angeordnete Übertragung von Rasperias Strabag-Aktien auf die Raiffeisenbank Russland umgesetzt werden soll: Da die Rede von einer österreichischen Aktiengesellschaft ist, ist der Aktien-Transfer nur in Österreich möglich. Hierzulande kann er angesichts von EU-Sanktionen gegen Rasperia aber derzeit grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Auch wäre die rechtskräftige Entscheidung eines russischen Handelsgerichts in Österreich nicht bindend.
Klage gegen Bank mit Verwandtschaft zu Raiffeisen-Holding begründet
Weder die Raiffeisenbank Russland noch ihre Mutter RBI selbst sind Aktionäre der Strabag. Die Klage gegen die Bank in Russland war vom Kläger lediglich mit einer Verwandtschaftsbeziehung zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien begründet worden. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält.
Richterin korrigierte „Faiffeisen“-Tippfehler
Die Holding selbst war vom Handelsgericht des nordwestlichen Föderationskreises zunächst „Faiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien“ genannt worden. Bevor sie am Montag den Revisionsantrag zur Verkaufsverbotsverfügung behandelte, korrigierte die zuständige Richterin Tatjana Sapotkina jedoch diesen Tippfehler am vergangenen Freitag mit einer formalen Entscheidung, die auch im russischen Gerichtsregister veröffentlicht wurde.
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