„Sozialwidrigkeit“

Vorweihnachtliche Kündigung wieder aufgehoben

Vorarlberg
25.03.2025 13:25

Ein 62-jähriger Vorarlberger, der bereits seit vielen Jahren im Unternehmen tätig war, wurde Anfang Dezember 2024 von seinem Arbeitgeber gekündigt. Doch für den Mann gab es dank der Intervention der Arbeiterkammer ein Happy End.

Nachdem der 62-jährige Arbeitnehmer seine Kündigung kurz vor Weihnachten erhalten hatte, wendete er sich an die AK Vorarlberg. In der Beratung stellten die dortigen Arbeitsrechtsexperten schnell fest: Der Arbeitgeber hat nicht nur die falsche Kündigungsfrist angewendet, die Kündigung ist außerdem sozialwidrig. Denn laut Gesetz können Kündigungen insbesondere dann angefochten werden, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters, einer langen Betriebszugehörigkeit und drohender Arbeitslosigkeit besonders schwer vom Verlust ihres Jobs betroffen sind.

„Eine klare Sozialwidrigkeit“
„Gerade ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die finanziell auf ihr Beschäftigungsverhältnis angewiesen sind und keine realistische Chance auf eine vergleichbare Anstellung haben, haben gute Chancen, solche Kündigungen zu bekämpfen“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Michael Thurnher. „In diesem Fall liegen zudem auch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Gründe für die Kündigung vor – eine klare Sozialwidrigkeit.“

Arbeitgeber lenkte ein
Auf Wunsch des 62-Jährigen nahm die AK Vorarlberg Kontakt mit dem Betrieb auf. Nach Gesprächen mit dem Rechtsvertreter des Unternehmens lenkte der Arbeitgeber ein: Die Kündigung wurde zurückgenommen, der Mann behält seinen Arbeitsplatz und seine finanzielle Zukunft ist gesichert.

Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle ist ob des Falles aber nach wie vor entrüstet: „Jemandem kündigen, der bereits kurz vor der Pension steht und damit kaum Aussichten auf eine neue Anstellung hat – und das auch noch in der Vorweihnachtszeit: Das ist schon ein wirklich unverschämtes Vorgehen.“ Zum Glück schütze das Gesetz vor derart unlauteren Praktiken.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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