Fast 90.000 Euro nahm ein 46-Jähriger Frauen ab, denen er die große Liebe und Reichtum vorspielte. Eines seiner Opfer kaufte ihm sogar einen Porsche Cayenne, hatte später ein Exekutionsverfahren am Hals. Seiner letzten Freundin brachte er eine Anklage wegen Beitragstäterschaft ein – dennoch will sie auf ihn warten, bis er seine Gefängnisstrafe abgesessen hat.
Drei Frauen sitzen vor dem Verhandlungssaal im Landesgericht Korneuburg (NÖ) – sie alle glaubten zu irgendeinem Zeitpunkt, dass der Angeklagte mit ihnen eine Zukunft wollte, als sie den 46-Jährigen auf einer Dating-Plattform kennenlernten. Bald begannen aber schon die Lügen, die stets mit Geldforderungen verbunden waren. „Es handelt sich um Liebesbetrügereien“, erklärt der Staatsanwalt.
„Wütende Frauen können sehr genau sein“
Frau K. lernte er Ende 2019 kennen. Bevor jedoch bereits nach drei Monaten Schluss war, nahm der Niederösterreicher ihr stolze 24.000 Euro ab. Sie erzählt dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Manfred Hohenecker, dass sie Parkstrafen, Hundesteuer, Felgen für sein Auto und noch mehr bezahlte. Die penible Aufstellung legt sie Herrn Rat vor. „Wütende Frauen können sehr genau sein“, kommentiert er.
Haartransplantation gezahlt
Die Einzelhandelskauffrau M. möchte überhaupt in Abwesenheit des 46-Jährigen vernommen werden. „Ihr geht es psychisch gar nicht gut“, merkt ihre Opfervertreterin an. Auch ihr nahm der Liebesbetrüger in kürzester Zeit 24.000 Euro ab. „Beim ersten Treffen haben Sie ihm schon 3500 Euro gegeben, richtig?“, hakt Hohenecker nach. „Er hat gesagt, er hat einen Wasserschaden“, erklärt die 45-Jährige. Später gab sie ihm sogar Geld für eine Haartransplantation – auch die war erfunden.
53-Jährige kaufte Liebesbetrüger einen Porsche
Den größten Schaden trug Frau S. (53) davon. „Die ist eine Stunde früher gekommen, weil sie so haaß ist“, warnt Herr Rat den Niederösterreicher vor. Auch die Friseurin will ihrem Ex-Freund bei ihrer Zeugenaussage nicht in die Augen schauen müssen. Er war nämlich der Grund, warum sie ein Exekutionsverfahren am Hals hatte. Der 46-Jährige ließ sich auf Urlaube einladen, zahlte bereitwillig mit der Kreditkarte der Frau. „Ich hab‘ dann auch einen Kredit aufgenommen, damit ich einen Porsche Cayenne kaufen kann. Er hat gesagt, ich soll ihm das Geld borgen.“ Das sah sie aber nie wieder.
Meine Mandantin ist sehr naiv. Sie hat sich in den falschen Mann verliebt.
Verteidigerin der Zweitangeklagten
Sein letztes Opfer, Frau Z., sitzt sogar neben ihm auf der Anklagebank. Immer wieder wirft sie ihm verliebte Blicke zu. Dabei ist ihr Angebeteter dafür verantwortlich. Er hätte versucht, ein Haus um 640.000 Euro zu kaufen – das Geld hatte er natürlich nicht. Und das hätte die 50-Jährige auch gewusst. Trotzdem ging sie mit ihm zu den Besichtigungen, unterschrieb sogar beim Notar. Warum? „Weil ich naiv und dumm bin. Ich bin mit Scheuklappen durchs Leben gegangen.“
Manfred Hohenecker stellt eine in Strafprozessen durchaus typische Frage: „Wie stellen Sie sich jetzt ihre Zukunft vor?“ Doch die Antwort überrascht: „Er wird jetzt mal seine Strafe absitzen.“ – „Und Sie werden auf ihn warten?“ – „Ja, aber er muss dann schon ein paar Auflagen erfüllen.“
Mildes Urteil trotz „Latte an Vorstrafen“
Vier Jahre muss die 50-Jährige, die vom Beitrag freigesprochen wird, auf ihren Liebsten nun warten. Bei zehn Jahren Strafdrohung wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug und „einer ganzen Latte einschlägiger Vorstrafen“ – genauer sieben – ein mildes Urteil, erklärt ihm der Richter. Der Niederösterreicher dreht sich sofort zu seiner Verteidigerin um: „Wir nehmen das an. Ich geh’ sicher nicht in Berufung.“ Der Staatsanwalt ist da nicht so entschlossen – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.