Katharina Gruber, Konsumentenschutzexpertin in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß, wie schnell man im Internet in eine Abofalle tappen kann – und auch, wie man dieser wieder entkommt.
Wer im Internet auf der Suche nach einer Möglichkeit zur Vertragskündigung ist, kann schnell in einer Abofalle landen. Konsumentinnen und Konsumenten gehen davon aus, dass diese Portale kostenlos sind, erhalten dann Rechnungen und bei Nichtzahlung Mahnungen.
Wurde auf der Website nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist oder gar ein monatliches Abo abgeschlossen wird, ist die Rechnung auf keinen Fall zu zahlen.
Zur Sicherheit sollte umgehend gekündigt werden und das Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Sollte doch ein Vertrag abgeschlossen worden sein, hat man 14 Tage Zeit, seinen Widerruf zu erklären.
Kündigung mittels einfacher E-Mail
Um Verträge und Abos zu kündigen, die online abgeschlossen wurden, genügt meist eine einfache E-Mail mit Namen und Vertrags- bzw. Kundennummer sowie eine Erklärung, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll.
Manche Unternehmen bestehen bei der Kündigung auf eine eigenhändige Unterschrift. Dies muss jedoch vertraglich vereinbart worden sein.
Bei Fragen wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten an die AK Steiermark.
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