Vorbestrafter Türke wollte Ex-Freundin eifersüchtig machen und schickte ihr Sexvideos mit seiner neuen Flamme. Doch die war erst 13! Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und somit minderjährig war, will der vorbestrafte Angeklagte nicht gewusst haben. „Ich dachte, sie ist 16!“, sagt der Arbeitslose in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Auch sei der Sex einvernehmlich gewesen und das Mädchen hätte sich einverstanden erklärt, den gemeinsamen Geschlechtsverkehr filmisch festhalten, behauptet der heute 18-Jährige.
Angeklagt ist er jedoch, weil er die Sexvideos an Dritte weiterschickte. Im konkreten Fall an seine Ex-Freundin (15), um deren Eifersucht zu schüren. Als diese den Angeklagten daraufhin kontaktiert und zur Rede stellt, prahlt der Bursche damit, die insgesamt sechs Videos auch an ein paar Freunde gesendet zu haben. Nachdem das Opfer von den kursierenden Filmchen erfährt, erstattet es Anzeige gegen den damals 17-jährigen Freund. Im Prozess bestreitet der Angeklagte zunächst die Verbreitung der Sexvideos und sieht sich sogar selbst als Opfer: „Ich wurde bloßgestellt!“ Doch das Gericht glaubt den Zeugen.
Weil die öffentliche Anklägerin zugunsten des Delinquenten davon ausgeht, dass sich das Opfer tatsächlich als 16-Jährige ausgab, kommt der dreifach Vorbestrafte milde davon. Wegen bildlich sexual bezogener Darstellung einer Minderjährigen und bildlich sexual bezogenen Kindesmissbrauchsmaterials wird der Türke zur Zahlung von 840 Euro verurteilt. Nach dem Selbstbestimmungsgesetz spricht die Frau Rat dem Opfer 250 Euro an Schadenersatz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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