Ex-UEFA-Boss Platini:

„Heute ist meine Ehre wieder hergestellt worden“

Fußball International
25.03.2025 14:28

Im Betrugsprozess um eine Millionenzahlung aus der Kasse des Fußball-Weltverbands FIFA sind die ehemaligen Spitzenfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Dienstag erneut freigesprochen worden. Das Berufungsgericht in Muttenz bei Basel urteilte wie die erste Instanz 2022. „Heute ist meine Ehre wieder hergestellt worden“, sagte der einstige UEFA-Präsident Platini – und schloss rechtliche Schritte gegen die FIFA nicht aus.

Der Weltverband hatte den heute 69-Jährigen nach Beginn der Ermittlungen 2015 suspendiert und damit seine Kandidatur für den Chefposten verhindert. Er werde sich Zeit lassen, um darüber zu entscheiden, sagte der einstige Weltklasse-Kicker und französische Teamchef. Statt Platini wurde Gianni Infantino FIFA-Präsident und ist es bis heute.

Versöhnlicher gab sich Infantinos Vorgänger Blatter. „Ich kann aufatmen“, sagte der Schweizer. „Ich habe ja noch ein paar Jahre zu leben, jetzt wird es ruhiger.“ Der 89-Jährige habe Lust, im kommenden Jahr zur Männer-WM in den USA, Kanada und Mexiko zu reisen, wie er sagte – aber nur, wenn er eingeladen werde. Der Richter sprach sowohl Blatter als auch Platini eine Entschädigung von je mehr als 100.000 Franken (104.777,87 Euro) zu. Die von einem Konto Platinis eingezogenen Vermögenswerte müssten herausgegeben werden.

„In dubio pro reo“: Mündlicher Vertrag plausibel
Schon 2022 war es um eine Zahlung von zwei Millionen Franken (heute 2,1 Millionen Euro) gegangen, die Blatter 2011 aus der FIFA-Kasse an Platini genehmigt hatte. Nach Angaben von Blatter und Platini ging es dabei um die Nachzahlung eines Honorars für zehn Jahre zurückliegende Beraterdienste, das mündlich vereinbart worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte an ihren Vorwürfen von Betrug und Veruntreuung festgehalten und war in Berufung gegangen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von je einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung gefordert.

„In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten, sagte die Richterin 2022. Ähnlich äußerte sich nun auch Richter Roland Hofmann „Das mag unvorsichtig oder riskant gewesen sein, rechtlich kann jedoch ein Vertrag auf die behauptete Weise geschlossen und abgewickelt werden“, erklärte Richter Roland Hofmann. Die Argumente der Staatsanwaltschaft, der vermeintliche Vertrag sei nur vorgeschoben gewesen, um Platini zwei Millionen Franken zuzuschanzen, ließ er nicht gelten. „Im Ergebnis sind die Freisprüche der Vorinstanz nach der Regel in dubio pro reo zu bestätigen“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Brisanter Zeitungsartikel
Staatsanwalt Thomas Hildbrand hatte in der Berufungsverhandlung einen Artikel der französischen Zeitung „Le Monde“ als Beweis angeführt und vergeblich verlangt, dass der Artikelschreiber als Zeuge verhört wird. Der Journalist hatte, gestützt auf namentlich genannte und anonyme Quellen, aus dem FIFA-Umfeld im März berichtet, Blatter habe sich Platini 2011 als Konkurrent bei der Bewerbung um eine weitere Amtszeit an der FIFA-Spitze vom Hals halten wollen. Platini habe Geld für seinen Verzicht auf eine Gegenkandidatur verlangt. Das Gericht hatte das Anhören des Journalisten als Zeugen abgelehnt.

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