Im Auftrag eines Clans, brachte ein „Beamter“ aus dem Burgenland zwei Privatpersonen mit miesen Tricks um ihr Vermögen. Weil er den Großteil der Beute für sich behielt, wird der „Abholer“ gejagt und bedroht – auch in der U-Haft.
Sogar in der Untersuchungshaft werde er bedroht und erpresst“, sagt der 44-Jährige vor dem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt. „Ich habe Angst um mein Leben.“
„Erspartes in Sicherheit bringen“
Der Burgenländer hatte sich mit einer organisierten kriminellen Vereinigung in der Türkei eingelassen. Das illegale Spiel ging so: Ein „Caller“ ruft aus Izmir Personen in Österreich und Deutschland an. Auf deren Display erscheint die Telefonnummer der lokalen Polizei. Es wird ihnen erzählt, dass es in der Nachbarschaft wiederholt zu Einbrüchen gekommen sei und sie das Ersparte in Sicherheit bringen sollten. Ein Polizist würde kommen und Bargeld sowie Wertgegenstände mitnehmen.
Übergabe mit Passwort
Einer dieser „Abholer“ ist der Angeklagte. Im November 2024 fährt er zu einer Dame nach Muckendorf (NÖ), die 40.000 Euro hergerichtet hat. Er nennt das vereinbarte Passwort. Während der Übergabe telefoniert die Frau mit dem „Caller“. Und der falsche Polizist angeblich mit seinem Vorgesetzten. Klingt seriös! Von den 40.000 Euro übergibt der Burgenländer 36.000 dem „Logistiker“, der das Geld nach Izmir bringt. Der Rest gehört ihm.
Der falsche Polizist wird gejagt
Tags darauf das selbe Spiel in Bad Reichenhall (D): Einem Pensionisten werden 25.000 Euro in bar, 15 Philharmoniker-Münzen und zwei Uhren entlockt – in Summe 64.500 Euro. Diesmal übergibt der „Abholer“ nur einen Bruchteil der Beute, und die Türken-Mafia macht sich auf die Suche nach dem Abtrünnigen. Das geht so weit, dass man ihn bei der (echten) Polizei wegen Diebstahls in einer anderen Causa anzeigt, um seine Adresse herauszufinden.
Aus Angst, gemeuchelt zu werden, stellt sich der Burgenländer beim Landeskriminalamt Niederösterreich. Dort liefert er 39.000 Euro ab und gibt Namen, Telefonnummern und Daten preis. Die 40.000 Euro will er an die Muckendorferin zurückzahlen.
„Es hat geheißen, ich soll nur ein Paket abholen“, sagt der 44-Jährige vor Gericht. „Erst nach und nach habe ich bemerkt, worum es geht Es tut mir leid.“ Das Urteil – 21 Monate Haft, davon 7 unbedingt – ist nicht rechtskräftig.
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