Wann, wie lange, wo?

Die fünf brennendsten Fragen zu Grassers Haft

Gericht
26.03.2025 08:00

Vier Jahre Haft lautet das rechtskräftige Urteil für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Doch die wird er in der Realität nicht im Gefängnis verbringen. Vielmehr wird er nach einem Jahr oder nach 20 Monaten die Justizanstalt verlassen. Die „Krone“ erklärt, warum.

Wann muss Karl-Heinz Grasser die Haft antreten?
Sobald der OGH das Urteil an das Erstgericht ausfertigt und dieses an die Verurteilten übermittelt hat, gibt es eine Aufforderung zum Haftantritt binnen 30 Tagen.

Wo wird er seine Strafe absitzen?
Ob seines Wohnortes Kitzbühel dürfte Grasser in der Justizanstalt Innsbruck antreten müssen. Es ist aber auch denkbar, dass er in die Justizanstalt Garsten in Oberösterreich kommt.

Muss der tief gefallene Shootingstar nach Ostern tatsächlich für vier Jahre hinter Gitter?
Nein. Nach der Eingewöhnungsphase wird festgestellt, ob eine Halb- oder 2/3-Strafe, wovon auszugehen ist, angenommen wird. Sprich, ob seine Zeit in Haft nach zwei Jahren oder nach zwei Jahren und acht Monaten endet. Sobald der Strafrest ein Jahr nicht überschreitet, besteht die Möglichkeit einer Fußfessel. Fazit: Nach 12 oder 20 Monaten in Haft könnte der zu vier Jahren verurteilte Ex-Politstar die Justizanstalt verlassen.

Ist ein Haftaufschub denkbar?
Nein, dieser ist bei Strafen von mehr als drei Jahren nicht vorgesehen. Einzig eine Vollzugsuntauglichkeit wäre möglich, etwa bei einer Operation. Nach der Eingewöhnungsphase könnte Grasser als Freigänger tagsüber arbeiten gehen und nur die Nacht in Haft verbringen. 

Welche Wirkung hat der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
„Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist. Und ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene dann mein Recht bekommen werde“, kündigte Grasser nach der Urteilsverkündung den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser Schritt hat aber keine haftaufschiebende Wirkung. Es würde wohl eine Rüge für Österreich wegen der Verfahrenslänge bedeuten. Dies definitiv mit Recht.

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