Die slowakische Regierung kämpft derzeit gegen einen massiven Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Das österreichische Heer wurde am Dienstag im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus ebenfalls alarmiert.
Die Katastrophenhilfeeinheit AFDRU beginnt am Mittwoch ihren Assistenzeinsatz im Nachbarland. Insgesamt werden eine Soldatin und 51 Soldaten aus Österreich in der Slowakei eingesetzt. Das Bundesheer entsendet diese mit 18 Fahrzeugen, davon sechs Spezialfahrzeuge, und Gerät in den Einsatzraum Dunajská Streda. Dieses Gebiet befindet sich ca. 40 km südöstlich des burgenländischen Grenzübergangs Kittsee.
Ministerin: „Einsatz zum Schutz Österreichs und seiner Tiere“
„Der Einsatz unserer Soldaten ist auch notwendig, um Österreich und seine Tiere zu schützen und eine grenzüberschreitende Ausbreitung der Seuche zu verhindern“, betonte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner am Dienstag.
„Eine gute Nachbarschaft erfordert rasches Handeln. Daher begrüße ich, dass das österreichische Bundesheer mit seiner Expertise den slowakischen Behörden bei der Bewältigung der Maul- und Klauenseuche solidarisch unterstützt“, ergänzte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS).
Staatssekretärin: „Strenge Biosicherheit in Österreich“
„In Österreich setzen wir auf gezielte Informationsoffensiven für Tierhalter und -halterinnen, klare Quarantänevorgaben und strengere Biosicherheitsmaßnahmen in besonders sensiblen Bereichen“, erläuterte Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) im Zusammenhang mit der Gefahr, die aus der Slowakei droht.
Bisher gibt es laut dem Gesundheitsministerium keinerlei Anzeichen dafür, dass kranke Tiere nach Österreich transportiert wurden. Die Landwirtschaftskammer OÖ hat kürzlich in einer Aussendung auf die Gefahren durch die Krankheit hingewiesen: „Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.“
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