Der Oberste Gerichtshof hat nun einen Schlussstrich unter die jahrzehntelange Buwog-Causa gezogen und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser der Untreue und der Geschenkannahme schuldig gesprochen. Der 56-Jährige muss vier Jahre in Haft. Er sieht sich nach wie vor unschuldig und will wegen des „Fehlurteils“ vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. OGH-Präsident Georg Kodek weist die Vorwürfe Grassers zurück.
„Ich habe ganz eindeutig den Eindruck, dass die Richter mich offensichtlich um jeden Preis verurteilen wollten. Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist“, erklärte Grasser beim Verlassen des OGH-Verhandlungssaals am Dienstag. Es sei eine „massive Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens“, sagte der Ex-Finanzminister. „Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene mein Recht bekommen werde.“
OGH-Präsident Kodek wies in der „Zeit im Bild 2“ Grassers Behauptungen zurück. Das Gericht habe sich mit der Causa sorgfältig und ausführlich auseinandergesetzt und die vorsitzende Richterin habe erklärt, warum die behaupteten Verfahrensfehler nicht vorlägen. Gefragt, ob man sagen könne, dass Grasser also über eineinhalb Jahrzehnte gelogen habe oder ein unschuldiger Mann verurteilt wurde, sagte Kodek: „Das ist eine zulässige Interpretation.“
„Krasse Verletzung der Unschuldsvermutung“
„Wir überprüfen anhand der Aktenlage, ob es zu Verfahrens- oder Rechtsfehlern gekommen ist“. Dies sei mit umfassender Begründung vom Richtersenat des Obersten Gerichtshofes verneint worden, hielt Kodek noch einmal fest. Hätte der OGH den Verdacht gehabt, dass hier Unschuldige verurteilt worden seien, hätte das Urteil der Erstinstanz aufgehoben werden müssen.
Wegen der überlangen Verfahrensdauer bzw. des Freispruchs vom Vorwurf der Beweismittelfälschung wurde Grassers Strafe allerdings auf vier Jahre verkürzt – auch die restlichen Angeklagten fassten nun geringere Strafen aus. Kodek zeigte durchaus Verständnis für die Angeklagten und ihre Angehörigen, die in all den Jahren der Verspottung und der Verletzung der Unschuldsvermutung ausgesetzt gewesen waren. „Was hier vorliegt, ist eine krasse Verletzung der Unschuldsvermutung“, so der OGH-Präsident.
„So etwas darf nicht passieren“
Man könne aus so einem Verfahren auch etwas lernen, meinte der Richter. Um überlange Prozesse zu vermeiden, könnte man in Zukunft „in übersichtlichen Portionen anklagen“ oder große Verfahren in „übersichtliche Portionen“ aufteilen. Eine Höchstgrenze für Gerichtsprozesse sah Kodek nicht als mögliche Option. Solche „Ausreißer“ wie im Buwog-Prozess dürften nicht passieren.
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