„Ich bedauere den Tod von Frau Dr. Kellermayr“, „Ich bin nicht schuld an ihrem Tod“ – die Anwälte verlesen die Worte des Angeklagten (61), der sich als „Sündenbock“ im Verfahren um den Suizid von Lisa-Maria Kellermayr am Landesgericht Wels sieht. Weitere Angaben will der Bayer in den vier Prozesstagen nicht machen.
„Ich mache keine Angaben“, sagte der 61-jährige Angeklagte zur Richterin, als sie ihn nach Vermögen, Schulden und auch Vorstrafen befragte. In Deutschland gibt es 22 Einträge im Strafregister, elf Vorstrafen, von denen laut Richterin fünf einschlägig sind.
Volkstribunal angedroht
Im Schwurgerichtssaal war es still, als der Staatsanwalt sein Plädoyer ausführte, darunter Auszüge aus Sprach- und Tonnachrichten des Angeklagten. „Die Zeit der Freiheit wird vorbei sein“, „Wir bringen Sie vor ein einzurichtendes Volkstribunal“, „Ich werde Sie verfolgen“, etc. Und die Anklage wegen gefährlicher Drohung hat die Staatsanwaltschaft Wels erst nach einer Erkenntnis des Oberlandesgerichts Linz eingebracht. Die Drohungen seien geeignet gewesen, die Seewalchener Ärztin, die im Jahr 2022 Suzid begangen hatte, „in Unruhe zu versetzen“.
Ein Droher ist noch unausgeforscht
Der Angeklagte hörte ruhig zu, drehte sich zur Videowand um, als einer seiner drei Anwälte, Martin Feigl, zum Gegenplädoyer ausholte. Es wurden Twitter-Einträge von Lisa-Maria Kellermayr gezeigt, in denen sie die Demos von Impfgegnern vor dem Spital Wels angreift. „Durch diese, sagte sie selbst, sei sie zum Abschuss freigegeben worden“, so der Anwalt, der dann Reaktionen von vielen Personen – durchaus mit deftiger Wortwahl – vorführte. Auch jene des unbekannten Darknet-Users „Claas“, der die Ärztin offen mit dem Tod bedroht hatte.
„Dieser ,Claas´ ist nie ausgeforscht worden“, sagt der Anwalt, der dann den Chatverlauf, bzw. Mailverkehr zwischen dem Angeklagten und Lisa-Maria Kellermayr zur Schau stellte. „Es gab auch durchaus deftige Wortwahl von Frau Dr. Kellermayr“, sagte der Verteidiger. Und das ist auch die Strategie des Anwaltstrios: Es gab eine aktive Interaktion, „die sich in der gegenseitigen Feindseligkeit steigerten“ und „Frau Dr. Kellermayr trat resolut auf“, „fühlte sich nicht eingeschüchtert“.
Suizid sei laut Anwalt geplant worden
Detailliert wurde dargelegt, wie die Medizinerin ihren Suizid geplant habe. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Dokument, das bei der Ärztin gefunden wurde, als Beweis vorgelegt.
„Es hätte nicht so weit kommen müssen“
Nach einem ersten Suizidversuch am 13. Juli 2022 hatte es eine fachärztliche Begutachtung gegeben. Damals wurde zwar von „Lebensüberdrüssigkeit“ gesprochen, Lisa-Maria Kellermayr sei aber nicht stationär behandelt worden. Der Anwalt sprach von einer „kombinierten Persönlichkeitsstörung“ und zeigte Abschiedsbriefe, in denen sich die Medizinerin auch an die Polizei wandte, in denen es zusammengefasst heißt: „Nein, es hätte nicht so weit kommen müssen. Wären die Drohungen an mich (auch des Angeklagten, Anmerkung der Redaktion) sofort ernst genommen worden.“
Fall in Deutschland eingestellt
Der Fall war auch in Deutschland schon vor Gericht gelandet, doch dort hatte das Landgericht München 1 das Verfahren gegen den Angeklagten rund um die Drohungen bzw. den Mailverkehr eingestellt wurde. „Mein Mandant bedauert den Tod von Frau Dr. Kellermayr. Er wollte nur die Thematik öffentlich bekannt machen. Mein Mandant trägt keine Verantwortung am Tod von Frau Dr. Kellermayr“, so der Anwalt.
16.000 Seiten starker Akt
In insgesamt vier Verhandlungstagen wird der 16.000 Seiten starke Akt abgehandelt, 28 Zeugen und zwei Sachverständige sind beantragt. Die Verteidigung beantragt einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung, der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft.
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