Am Donnerstag wird wohl wieder Ausnahmezustand im Wiener Landl herrschen, wenn jenem 23-Jährigen der Prozess gemacht wird, der mit einem Faustschlag den Rapid-Star Guido Burgstaller ins Krankenhaus brachte. Während er für ein Comeback trainiert, drohen dem Angreifer bis zu fünf Jahre Haft. Das medizinische Gutachten bringt nun Details ans Licht, die vor allem das Zivilgericht interessieren könnten.
Es ist ein Schicksalsschlag – und das wohl für beide Beteiligten. Am Donnerstag steht jener 23-Jährige vor Gericht, der am 14. Dezember dem Rapid-Star Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Der Fußballer stürzte vor dem Szenelokal „Volksgarten“ nach hinten – sein Kopf schlug ungebremst auf den Asphalt auf.
Auch szenekundige Beamte im Landl
Das Resultat war ein Schädelbasisbruch und ein Krankenhausaufenthalt im AKH bis Weihnachten. Und für den jungen Niederösterreicher ein Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung. Über den nun ein Einzelrichter entscheidet. Und das unter besonderen Voraussetzungen. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigt gegenüber der „Krone“ eine erhöhte Polizeipräsenz vor und im Wiener Landl.
Der Grund: Wohl die Rapid-Ultras, die dem 23-Jährigen nicht wohlgesonnen gegenüberstehen – schließlich fiel ihr Goalgetter mindestens eine Saison aus. Deswegen sollen auch szenekundige Beamte eingesetzt werden, damit sichergestellt werden kann, dass die Verhandlung reibungslos über die Bühne geht.
Faustschlag war für schwere Verletzungen nicht notwendig
Ein langer Prozess ist aber nicht zu erwarten. „Mein Mandant wird sich reumütig geständig verantworten“, nimmt Verteidiger Klaus Ainedter vorweg. Ins Treffen möchte er aber trotzdem das medizinische Gutachten zu den Verletzungen von Burgstaller führen. Denn „schon die kinetische Energie eines Sturzes aus dem aufrechten Strand ohne fremdes Zutun, wie zum Beispiel durch Schwindel oder andere innere Ursachen, ist ausreichend, einen Schädelbruch mit Verletzungen des zentralen Nervensystems nach sich zu ziehen“. Ein Faustschlag wäre gar nicht notwendig gewesen.
Es war ein Schicksalsschlag. Es wird jetzt lediglich um die Frage des Warums gehen.
Anwalt Klaus Ainedter
Bild: Gerhard Bartel
Zumal der Fußballstar selber zum Zeitpunkt des Sturzes – um sechs Uhr in der Früh nach einer langen Partynacht – laut Gutachten 1,68 Promille Blutalkohol hatte. Am Strafbestand der schweren Körperverletzung durch den 23-Jährigen ändert das aber nichts. Es könnte jedoch die Schadensersatzsumme beeinflussen. Guido Burgstaller fordert von dem jungen Mann stolze 80.000 Euro – den Großteil davon wird er wohl vor einem Zivilgericht durchboxen müssen. Seine Alkoholisierung könnte dort durchaus eine Rolle spielen ...
Doch jetzt steht erst einmal seine Zeugenaussage im Wiener Landl bevor. Zwar trainiere er aktuell für sein Comeback, würde aber immer noch an Kopfschmerzen und einer Hörbeeinträchtigung leiden. Dem 23-jährigen Angeklagten, der wohl aufgrund der Drohungen schwer bewacht auftreten wird, drohen indes bis zu fünf Jahre Haft. Verteidiger Klaus Ainedter erwartet jedoch wegen der Fülle an Milderungsgründen eine milde, bedingte Strafe.
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