Regierung präzisiert

Familiennachzug: Ausnahmen vom Stopp geplant

Innenpolitik
26.03.2025 12:33

Am Mittwoch ist die geplante Pause beim Familiennachzug für Migrantinnen und Migranten beschlossen worden (siehe Video oben). Die Regierung präzisierte nun, für wen Ausnahmen gelten sollen. Wesentlich ist dabei das Europarecht.

Dieses verbietet den Stopp etwa bei Personen, deren Deutschkenntnisse so gut sind, dass durch sie keine zusätzliche Belastung der Systeme zu erwarten wäre. Darüber hinaus werden in dem Gesetzesentwurf Kinder angegeben, die im Herkunftsland keine ausreichenden Bezugspersonen haben, und mit der Ausnahme ihren Eltern nachreisen können. Eine weitere Ausnahme gibt es für vorgereiste Kinder und Jugendliche, deren Elternteil im Herkunftsland die einzige Bezugsperson ist.

Abgesichert wird auch, dass Minderjährige nicht durch die Hemmung der Verfahren in die Volljährigkeit rutschen. Damit könnten ihre Eltern später nicht nachreisen. Das Alter bei Antragstellung gilt.

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Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit und deshalb drücken wir die Stopptaste.

Integrationsministerin Claudia Plakolm

„Am Ende der Belastbarkeit“
Wie berichtet, soll die Pause beim Familiennachzug Mitte Mai beginnen. Es ist weiter möglich, einen Antrag auf Einreise zu stellen, doch der weitere Verlauf des Verfahrens wird gehemmt, bis die entsprechende Verordnung zurückgezogen oder geändert wird.

„Wir sind hier am Ende der Belastbarkeit und deshalb drücken wir die Stopptaste“, begründete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach der Regierungssitzung. Österreich dürfe nun mit dem Antrag und einer entsprechenden Verordnung vom EU-Asylrecht abweichen. Die neue Regelung wird befristet bis Ende September 2026 eingeführt. Begleitend soll ein Kontingente-System erarbeitet werden, um den Familiennachzug danach zu begrenzen.

FPÖ: „Neue Einwanderungswelle absehbar“
Kritik an dem Antrag kam am Mittwoch von der FPÖ. Generalsekretär Michael Schnedlitz spricht von einer neuen Einwanderungswelle. „Das Asylrecht muss generell ausgeschaltet werden für alle Personen, die auf ihrer angeblichen Flucht ein sicheres Drittland durchquert haben“, sagte er in einer Aussendung. 

NGOs wie die Volkshilfe und Caritas befürchten weitere Probleme. Österreich befinde sich nicht in einer gesamsstaatlichen Notlage, um mit europrarechtlichen Verpflichtungen zu brechen. Erfolgreiche Integration sei nur möglich, wenn die betroffenen Familien in einem sicheren Umfeld leben, sagte Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer.

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