Gemeindewahlen 2025

Landeswahlbehörde korrigiert nur „Zeilenrutscher“

Vorarlberg
26.03.2025 14:55

Die Prüfbefugnisse der Landeswahlbehörde sind gemäß Gemeindewahlgesetz recht eingeschränkt – und so beschäftigten sich die Zuständigen in ihrer Sitzung am Dienstag nur mit sogenannten „ziffernmäßigen Unrichtigkeiten“.

In Fußach etwa war ein Ergebnis in einem Wahlsprengel um eine Zeile verrutscht. Auf das Gesamtergebnis hatte das allerdings keinen Einfluss. Es war zu keinen Änderungen der Wahlpunkte oder der Stimmenergebnisse gekommen. Der „Zeilenrutscher“ wurde korrigiert.

Nicht zuständig für Wahlanfechtungen
Ebenfalls Thema waren zwei Einsprüche aus Hard und Rankweil. Da sich beide jedoch nicht auf „Unrichtigkeiten in der ziffernmäßigen Ermittlung“ bezogen hatten, wurden diese Einsprüche zurück- bzw. abgewiesen. Grund dafür war, dass die Behörde schlicht und einfach nicht zuständig ist.

Mit den Wahlanfechtungen aus Hard (hier wurde moniert, dass die VP-nahe Liste keine Unterschriften eingeholt hatte) und aus Nenzing (dort durfte die SPÖ nicht antreten) wird sich nun wohl der Verfassungsgerichtshof beschäftigen müssen.

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Vorarlberg-Krone
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