Am Mittwoch wurde Gérard Depardieu im Pariser Gericht mit den Aussagen einer Regieassistentin aus dem Film „Les volets verts“ konfrontiert. Sie ist eine von zwei Frauen, die den Schauspieler wegen Belästigung und sexueller Nötigung verklagt haben.
Depardieu bestritt die Vorwürfe und erklärte, er könne sich nicht erinnern, die Frau absichtlich berührt zu haben. „Eine Hand am Hintern ist für mich keine sexuelle Gewalt“, so der 76-Jährige. Er räumte ein, sich oft obszön zu äußern, um zu provozieren, betonte aber: „Hintern und Brüste zu befummeln interessiert mich nicht.“ Laut französischem Strafgesetzbuch gilt das unerwartete Berühren des Gesäßes als sexueller Übergriff – egal ob überraschend, durch Zwang oder Drohung.
Po-Grapschen ist in Österreich strafbar. Es handelt sich um eine Form der sexuellen Belästigung, die unter anderem im § 218 StGB geregelt ist.
Kein Ende erwartet
Der Prozess sollte eigentlich am Dienstag zu Ende gehen, wird aber voraussichtlich noch bis Donnerstag andauern. Da der erste Tag vor allem von Debatten um Formfragen geprägt war, kamen die zweite Beschwerdeführerin sowie Entlastungszeugen wie Fanny Ardant erst am Mittwoch zu Wort.
Aus Spaß gebe es Klapse auf den Hintern
Die Regieassistentin sagte vor Gericht, Depardieu habe sie dreimal am Gesäß und an den Brüsten berührt: „Ich fand mich an eine Tür gepresst und er legte seine Hand auf meine Brust“, schilderte sie. „Ich war wie versteinert, ich war schockiert, ich wusste nicht, was ich sagen sollte.“ Das französische Strafgesetzbuch legt eindeutig fest, dass das Berühren des Gesäßes einer Person, sei es überraschend, durch Zwang oder Drohung, sexueller Übergriff ist.
„Es tut mir leid“, antwortete Depardieu. Er sei nicht jemand, der es genieße, jemanden zu erniedrigen oder zu berühren. „Zum Spaß gebe ich den Burschen sogar ab und zu einen Klaps auf den Hintern. Aber eine Hand auf dem Hintern ist keine sexuelle Gewalt. Ein sexueller Übergriff ist viel ernster. Und ich habe meine Hand weder auf ihren Hintern noch auf ihre Brüste gelegt.“ Der Darsteller gab an, sich oft obszön zu äußern, um zu provozieren und die Stimmung zu lockern. Hintern und Brüste zu befummeln, das interessiere ihn jedoch nicht.
Ardant: Nie eine dieser Gesten gesehen
Die Schauspielerin Fanny Ardant, die bei dem Dreh ebenfalls anwesend war, sagte vor Gericht, sie habe nie eine dieser Gesten gesehen. Depardieu provoziere und habe eine große Klappe. Man könne ihm gegenüber aber auch „Nein“ sagen, meinte Ardant. Sie gab aber auch an, die Gesellschaft habe sich geändert und manche Dinge seien heute nicht mehr tolerierbar. Worauf genau sie sich damit bezog, erklärte sie nicht näher. Ardant wirkte sichtlich nervös. Dass sie als entlastende Zeugin für Depardieu aussagen dürfte, hatte ihr auch Kritik eingebracht.
„Ich war wütend und es war heiß“
Am Dienstag hatte die andere Klägerin, die als Dekorateurin bei den Dreharbeiten zum Film „Die grünen Fensterläden“ (Regisseur: Jean Becker) tätig war, ebenfalls angegeben, von Depardieu 2021 unsittlich berührt worden zu sein. Der Schauspieler räumte ein, sie an der Hüfte angegriffen zu haben. Dies sei aber nicht sexuell gemeint gewesen, sagte er vor Gericht.
„Ich war wütend und es war heiß“, gab Depardieu zu. Er habe die Frau berührt, um nicht von der Kiste zu rutschen, auf der er gesessen habe. Er sei sauer gewesen, weil die Frau ein Gemälde, über das sie sich unterhalten hatten, ein schlechtes Bild genannt habe. Er wisse wirklich nicht, warum er eine Frau befummelt haben sollte.
Depardieus Anwalt Jérémie Assous nannte die Anschuldigungen erlogen und betonte, Depardieu habe mit seiner Aussage keinesfalls auch nur die geringste sexuelle Belästigung gestanden.
Depardieu bestreitet auch weitere Vorwürfe
Depardieu drohen in dem Prozess fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. Der preisgekrönte Schauspieler war eine gefeierte französische Filmikone und hat in mehr als 200 Filmen mitgewirkt – viele sind zu Klassikern geworden, wie „Cyrano von Bergerac“, „Asterix und Obelix“ und „Die letzte Metro“. Seit Jahren melden sich immer mehr Frauen zu Wort, die Depardieu sexuelle Übergriffe vorwerfen.
Möglicherweise muss er auch in einem weiteren Fall vor Gericht. 2018 hat ihn die Schauspielerin Charlotte Arnould wegen mutmaßlicher Vergewaltigung geklagt. Depardieu bestreitet sämtliche Vorwürfe und bezeichnet sich als Opfer einer „medialen Lynchjustiz“.
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