Vorwurf Mordversuch

Ukrainer zum Messerangriff: „Hatte Angst um Leben“

Salzburg
26.03.2025 20:15

Russische Musik löste im September 2024 einen blutigen Streit in einer Asylunterkunft in Flachau aus. Der angeklagte und pro-russische Ukrainer (47) verletzte dabei einen Landsmann mit zwei Stichverletzungen. Die Geschworenen werteten das als Mordversuch: 13 Jahre Haftstrafe, nicht rechtskräftig. 

In Handschellen und mit einem Lächeln betrat der Angeklagte am Mittwoch den Verhandlungssaal des Landesgerichtes Salzburg. Versuchter Mord wird dem Ukrainer (47) vorgeworfen, der sich selbst als Turkmene definiert. Und er selbst sieht sich wohl als das größte Opfer: Mehrmals unterbrach der pro-russisch eingestellte Asylwerber den Richter, jammerte über den „politischen“ Prozess und fand auch wenig schöne Wörter für Österreich und die hiesigen Behörden.

Zwei Messer als Tatwaffen und zwei Stichwunden
Was er trotz Ausschweifungen nicht erwähnte: Die zwei Messerstiche, die er einem pro-ukrainischen Landsmann verpasste. Er selbst will an dem 23. September 2024 in der Asylunterkunft in Flachau nur seine Wut an der Tür ausgelassen haben. Ausgelöst hat er den Streit selbst – durch das provokante Abspielen von russischer Musik in einer Unterkunft mit drei weiteren Ukrainern. Einer bat ihn, die Musik leiser zu drehen. Daraufhin kam es zu einem Wortgefecht und zu Schubsereien. Der 47-Jährige griff sich daraufhin zwei Messer aus der Küchenschublade und holte damit aus.

Die zwei Stichwunden waren „nur dank der schnellen Erstversorgung“ nicht lebensgefährlich, betonte die Staatsanwältin. Das per Video zugeschaltete Opfer betonte: „Ich hatte sehr große Angst und habe mit meinem Leben abgeschlossen.“ Und der mittlerweile im Ausland lebende Mann bestätigte den Angriff: „Er hat mit dem Messer auf mich eingestochen.“ Zwei dauerhafte Narben zeugen davon.

Zudem soll der 47-Jährige drei Tage später in der Justizanstalt ein weiteres Opfer, einen Armenier, mit einem Buttermesser bedroht haben: Auch hier sieht sich der Angeklagte vielmehr als Opfer statt Täter und bestreitet.

Für die acht Geschworenen war der Kriminalfall aber eindeutig: einstimmig schuldig des versuchten Mordes, 13 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig. Dem Opfer, vertreten durch Weißer-Ring-Anwalt Stefan Rieder, wurden 5000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.

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