Prozess in Feldkirch

Achteinhalb Jahre Haft für Drogendealer

Gericht
26.03.2025 16:44

Ein Österreicher hatte sich im schweizerischen Altstätten ein kleines Drogenimperium aufgebaut und im großen Stil mit Suchtmittel gedealt. Am Mittwoch bekam er dafür die Rechnung präsentiert.

Am Ende führte am Landesgericht Feldkirch an einem Schuldspruch kein Weg vorbei: Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der 49-jährige Unternehmer zwischen Jänner 2020 und Jänner 2024 im Schweizer Rheintal in einer Indooranlage 250 Kilogramm Marihuana produziert hatte. Demnach verkaufte er davon in der Schweiz rund 200 Kilo und kassierte dafür in etwa 800.000 Euro. Der Schuldspruch erging zudem wegen Besitzes und Weiterverkaufs von rund zwei Kilo Kokain.

Teil eines internationalen Drogenrings
Die Vorgeschichte: Mit dem Angeklagten war den Behörden Anfang vergangenen Jahres ein weiterer dicker Fisch ins Netz gegangen. Der 49-Jährige zählte nämlich zu jenem Drogenring, von welchem im Jänner vergangenen Jahres zwölf mutmaßliche Mitglieder festgenommen wurden. Den meisten wurde bereits der Prozess am Landesgericht Feldkirch gemacht, einige kassierten mehrjährige Haftstrafen.

Chatnachrichten sichergestellt
Wie bei den bisher verurteilten Personen stützte sich auch im aktuellen Fall die Anklageschrift vor allem auf in Frankreich sichergestellte Chatnachrichten, welche mit vermeintlich überwachungssicheren Kryptohandys getätigt worden waren.

Zitat Icon

Was ich getan habe, war die größte Fehlentscheidung in meinem Leben. Es tut mir leid, was ich anderen und meiner Familie angetan habe.

Der Angeklagte vor Gericht

In der Verhandlung am Mittwoch zeigte sich der Beschuldigte geständig. „In den 14 Monaten meiner Auslieferungs- und Untersuchungshaft hatte ich viel Zeit zum Nachdenken. Was ich getan habe, war die größte Fehlentscheidung in meinem Leben. Es tut mir leid, was ich anderen und meiner Familie angetan habe.“

Achteinhalb Jahre Gefängnis
Diese Reue wertete der Schöffensenat am Ende als mildernd. Erschwerend waren allerdings die enormen Drogenmengen, der lange Tatzeitraum sowie die Gewinnsucht. Abgesehen von den verhängten achteinhalb Jahren Gefängnis muss der Drogendealer auch noch einen Verfallsbetrag in Höhe von 800.000 Euro an den Staat zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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